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Österreich hat gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen.
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Verkehrsausschuss billigt Gesetzentwurf

Österreich: StVO-Novelle bringt klare Regeln für E-Scooter

Auch in Österreich hat sich die Gesetzgebung mit dem Umgang von E-Scootern beschäftigt und die Weichen für die Einordnung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr gestellt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer wurde kürzlich vom Verkehrsausschuss des Nationalrats gebilligt. Die wesentlichen Punkte wurden soeben veröffentlicht.

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die StVO ein neuer §88b "Rollerfahren" eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

Die zuständigen Behörden können allerdings einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Dann gilt dort jedoch Schrittgeschwindigkeit, heißt es in einer Pressemitteilung.

11. April 2019 von Jürgen Wetzstein
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