Verkehrsausschuss billigt Gesetzentwurf
Österreich: StVO-Novelle bringt klare Regeln für E-Scooter
Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die StVO ein neuer §88b "Rollerfahren" eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.
Die zuständigen Behörden können allerdings einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Dann gilt dort jedoch Schrittgeschwindigkeit, heißt es in einer Pressemitteilung.
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