Nach Abmahnung
Online-Marktplatz Temu gelobt Besserung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im März eine ganze Reihe von Gründen für die Abmahnung gegen den Marktplatz, der auch Fahrradprodukte vermarktet, angeführt (velobiz.de berichtete) .
In einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich Temu jetzt, alle monierten Verstöße zu unterlassen. Lautz Verbraucherzentrale zählen dazu unter anderem die Verwendung manipulativer Designs („Dark Patterns“) während des Bestellens auf der Plattform, wie zum Beispiel der Hinweis ‚Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb‘. Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es nun bei Temu nicht mehr geben. Durch die umfangreiche Unterlassungserklärung ist das Verfahren des vzbv außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), ordnet ein:
„Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucher:innen. Durch die Unterlassungserklärung kann zudem ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird im Blick behalten, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält.“
Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich Temu gegenüber dem vzbv, die mit der Abmahnung monierten Handlungen künftig zu unterlassen. Dadurch sind die Voraussetzungen für eine gerichtliche Geltendmachung der abgemahnten Punkte nicht mehr gegeben. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.
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