EU-Vorschriften für Plattformen
P2B-Verordnung stellt neue Spielregeln auf
Der Verkauf über Amazon und Ebay ist für viele Händler heute ein wichtiges Standbein. Allerdings sind diese Plattformen ein Geschäftspartner, dem sie mindestens gefühlt auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Ganz objektiv sieht die EU Händler auf den großen Plattformen derart im Nachteil, dass sie nun das Verhältnis der beiden „Partner“ in ein neues Vorschriftenkorsett zwingt.
Ab nächstem Sommer (12.07.2020) gilt daher die nun beschlossene P2B-VO (Vo [EU]2019/1150). Dort wird dargestellt, wie das bisherige Machtgefälle in Zukunft besser ausgeglichen werden kann. Zunächst stellt die Verordnung fest, dass die „Online-Vermittlungsdienste“ zwar eine nützliche Funktion im Markt erfüllen, aber auch neue Probleme geschaffen haben, „die es nun zu bewältigen gilt, um für Rechtssicherheit zu sorgen.“ Insbesondere die Abhängigkeit der Handelsunternehmen steht im Fokus der EU: „Angesichts dieser wachsenden Abhängigkeit haben die Anbieter dieser Dienste häufig eine größere Verhandlungsmacht, die es ihnen gestattet, sich einseitig in einer möglicherweise unlauteren Weise zu verhalten, die den legitimen Interessen ihrer gewerblichen Nutzer und indirekt auch der Verbraucher in der Union schaden kann. Sie könnten beispielsweise gewerblichen Nutzern einseitig Praktiken aufzwingen, die gröblich von der guten Geschäftspraktik abweichen oder gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen. Die vorliegende Verordnung befasst sich mit solchen potenziellen Reibungen in der Online-Plattformwirtschaft.“
Zahlreiche Pflichten für Plattformen
Das Ziel ist es, „eine angemessene Transparenz, Fairness und wirksame Abhilfemöglichkeiten“ zu schaffen, die gewerblichen Nutzern ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes garantiert. Im Detail bedeutet das vor allem, dass die Anforderungen an Plattformen und Suchmaschinen verschärft und präzisiert werden. Dazu gehört künftig eine „klar und verständlich formulierte“, leicht zugängliche AGB. Wird ein Nutzer gesperrt oder seine Möglichkeiten eingeschränkt, ist ihm dies in einer begründeten Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger und 30 Tage vor Wirksamwerden mitzuteilen. Spannend für Suchmaschinenoptimierer ist die Pflicht der Plattformen, die Hauptparameter anzugeben, die das Ranking auf der jeweiligen Plattform bestimmen. Zudem müssen Plattformen eine Möglichkeit schaffen, die ein Beschwerdemanagement erlaubt, das in angemessener Zeit Streitfälle lösen kann.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union es ernst meinen mit dem Anliegen, die Macht der großen Onlinekonzerne einzuhegen. Welche Folgen all diese neuen Vorschriften in der gelebten Praxis haben werden, bleibt dennoch mit Spannung erst einmal abzuwarten.
Die gesamte Verordnung lässt sich hier nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1150&from=DE#d1e537-57-1
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