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Foto: Pressedienst Fahrrad/Flyer
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Sammlung von Batterien

Bundeskabinett beschließt neue Regelungen

Die Bundesregierung hat heute notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) beschlossen. Das hat auch Auswirkungen darauf, wie künftig beispielsweise mit ausgedienten E-Bike-Batterien umzugehen ist.

Der soeben vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Vorgaben aus der EU-BattVO velobiz.de berichtete . Überdies sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Des Weiteren sollen bisher gut funktionierende Strukturen aus der Geräte-Altbatterieentsorgung ausgeweitet werden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu: "Die neue EU-Batterieverordnung ist ein wichtiger Meilenstein für eine bessere Kreislaufwirtschaft in Europa. Für neue Batterien sollen nicht immer mehr neue Rohstoffe abgebaut werden müssen. Künftig sollen neue Batterien immer öfter aus vorhandenen Ressourcen aus Altbatterien entstehen. Dafür schaffen wir mit dem neuen Gesetz in Deutschland wichtige Voraussetzungen: Wir verbessern die Transparenz in der Kreislaufführung von Batterien und erweitern die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre alten Batterien zu entsorgen. Zudem werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt."

Das vom Bundeskabinett beschlossene neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen.

7. November 2024 von Jürgen Wetzstein
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