Cervélo und TriDynamic legen Berufung ein
Patentstreitigkeiten: Erste Runde vor Gericht geht an Canyon
laut der Mitteilung der TriDynamic GmbH eine Verletzung eines europäischen Patents (1 737 724), das durch Canyon angemeldet und am 26. März 2008 veröffentlicht wurde. Dabei geht es um eine spezielle Gestaltung des Sattelrohrs bei einem Rennradrahmen.
Laut Seyberth wurde Cervélo und TriDynamic dazu verurteilt, keine weiteren Rahmen der Modellreihe RS, R3 und R3 SL in Deutschland in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder einzuführen.
Zudem wurden beiden Parteien umfassende Informationspflichten gegenüber der Klägerin auferlegt. Gleichzeitig erfolgte laut Seyberth der Aufruf an beide Unternehmen, alle seit dem 1.9. 2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnis aus den Vertriebswegen zurückzurufen und „eine angemessen Entschädigung sowie Schadensersatz auf Grund der patentverletzenden Handlungen“ zu zahlen.
Das erstinstanzliche Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, sondern nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 Mio. EUR vorläufig vollstreckbar.
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