2 Minuten Lesedauer
Ernst Brust
i

Ernst Brust warnt:

Pedale sind bei der Auslieferung von Elektrofahrrädern Pflicht

Kontaktpunkte zwischen Fahrrad und Nutzern werden nach dem Kauf oft individuell gewählt – das gilt auch für die Pedale. Um Kosten zu sparen, oder aus Nachhaltigkeitsgründen, könnte man auf den Gedanken kommen, bei der Auslieferung neuer Elektrofahrräder auf Standardpedale komplett zu verzichten. Warum dies jedoch keine gute Idee ist, klärt Fahrrad-Sachverständiger Ernst Brust in einem Gastbeitrag.

Folgende Punkte führt Ernst Brust an, die dafürsprechen, sogenannten EPACS grundsätzlich mit Pedale auszuliefern, auch wenn sie nachher durch individuelle Lösungen ersetzt werden.

1. Maschinenrichtlinie und vollständige Maschine

Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird eine Maschine als vollständig betrachtet, wenn sie sämtliche zur Funktionserfüllung notwendigen Komponenten enthält und sicher betrieben werden kann. Pedale sind bei einem EPAC integraler Bestandteil, da sie den mechanischen Antrieb sicherstellen und wesentliche Voraussetzung für die Einstufung als Pedelec gemäß der EN 15194 sind.

2. Problematik bei Auslieferung ohne Pedale

Das Fehlen von Pedalen hat mehrere rechtliche und praktische Implikationen:
• Unvollständige Maschine: Ein EPAC ohne Pedale gilt als unvollständig und benötigt eine zusätzliche Einbauerklärung.
• CE-Kennzeichnung: Die CE-Zertifizierung könnte entfallen, da die Maschine nicht dem ursprünglichen Prüfstatus entspricht.
• Produkthaftung: Ohne Pedale ist das Fahrzeug nicht betriebsbereit, was potenziell Sicherheitsanforderungen verletzt.

3. Praktischer Lösungsansatz

Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und den Kunden dennoch Flexibilität zu ermöglichen:
• Standardsatz an Pedalen mitliefern: Das EPAC wird mit einfachen Pedalen ausgeliefert, die den Status der Maschine als vollständig sichern.
• Option zur Individualisierung: Händler oder Kunden können nachträglich Pedale ihrer Wahl montieren, ohne die rechtliche Konformität der Auslieferung zu gefährden.

Das Fazit aus Sicht von Ernst Brust: „Das Ausliefern von EPACs ohne Pedale ist nicht zulässig, da dies den Status der Maschine in eine unvollständige Einheit ändert. Um Rechts- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, sollten Pedale immer mitgeliefert werden – auch als Standardoption. Dadurch wird gewährleistet, dass die Maschine betriebsbereit und rechtskonform ist, während dem Endkunden weiterhin Anpassungsmöglichkeiten offenstehen."

Heute um 12:40 von Ernst Brust

Verknüpfte Firmen abonnieren

velotech.de
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login