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Pedelecs frisieren – (k)ein Kavaliersdelikt?
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Report - E-Bike-Tuning

Pedelecs frisieren – (k)ein Kavaliersdelikt?

Ein bisschen schummeln ist ja kein Problem, mag mancher denken und bestellt sich zum E-Bike gleich ein Tuning-Kit dazu. Aber so einfach das ­Pedelec-Doping auch ist, so schwerwiegend sind bei ­genauerer Betrachtung auch die Folgen.

Volkswagen tut es, der Präsident der Vereinigten Staaten tut es, unsere Kinder tun es und wenn wir ehrlich sind, tun wir es hier und da auch ganz gerne: schummeln. Und wenn es eng wird? Dann helfen kleine Ausreden, Erinnerungslücken oder, in der heutigen Zeit, auch hartnäckiges Leugnen in Verbindung mit der Präsentation alternativer Fakten. So denken sicher viele. Und haben wir nicht schon in unserer Jugend an Auspuffanlagen geschraubt, um das geliebte Mofa oder Moped ein wenig schneller oder wenigstens lauter zu machen? Warum sollten wir dann gerade beim Aushebeln der, für viele leidlichen, 25 km/h-Begrenzung bei Pedelecs größere Skrupel haben?

Massenphänomen E-Bike-Tuning

»Die Frisierwelle überrollt Deutschland« titelte »Der Spiegel« bereits im September letzten Jahres und berichtete von E-Bikern, die ihre Räder »massenhaft in kleine Rennmaschinen« verwandelten. Andreas Serwotka von Elektrofahrrad-einfach.de, einer Plattform, die unter anderem verschiedenste Tuning-Tools anbietet, schätzte im Bericht, dass in Deutschland bis zu 5 Prozent der Pedelecs frisiert sind. Nimmt man als Basis die aktuellen Zahlen des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV), so käme man damit auf rund 150.000 getunte Pedelecs. Kann das sein? Die breite Spreizung des Angebots für unterschiedlichste Antriebssysteme sowie die Verfügbarkeit auf einer Vielzahl von Plattformen spricht zumindest für die Beliebtheit der Systeme. Tatsächlich muss man keineswegs mehr in dunklen Kanälen suchen. Google verweist auf etliche Quellen, darunter spezialisierte Anbieter wie »ebiketunen.com«, es gibt eine Vielzahl von You-Tube-Tutorials und auch beim Riesen Amazon wird man schnell fündig und kann Rezensionen von zufriedenen Tunern lesen. Kostproben: »Der Bosch-Performance-Line-Motor zeigt, was er wirklich kann. Im Turbo-Modus geht das Bike ab wie eine Rakete«, oder: »Mit diesem Chip ist es der absolute Hammer. Man ist so schnell, man hat das Gefühl, man fährt eine Vespa oder Ähnliches. Sehr zu empfehlen.«

Kaum Unrechts- oder Risikobewusstsein

Tatsächlich ist das Pedelec-Tuning sehr verführerisch. Auf die jeweiligen Antriebssysteme zugeschnittene Kits kosten zwischen 100 und 200 EUR und mit wenigen Handgriffen gelingt das Frisieren selbst technischen Laien in wenigen Minuten, so das Versprechen der Hersteller. Und schon können E-Biker nicht nur das oft als lästig beschriebene Leistungsloch, das bei 25 bis 27 km/h einsetzt, vergessen, das Pedelec fährt danach teilweise sogar mit bis zu 50 km/h. Im Internet wird zwar darauf hingewiesen, dass »keine Haftung für Schäden« übernommen und ebenso wenig eine legale Nutzung im Geltungsbereich der StVO möglich ist, aber was heißt das schon?
»Den meisten Kunden und Händlern ist unserer Erfahrung nach gar nicht klar, in welche Gefahren sie sich begeben und welche harten Konsequenzen ihnen drohen«, betont dazu ZIV- Geschäftsführer Siegfried Neuberger. »Unsere Einschätzung ist, dass kaum noch Verbraucher zu Tuning-Tools greifen würden, wenn sie die möglichen Folgen bei einem Garantiefall, dem Wiederverkauf, einer Polizeikontrolle oder einem Unfall tatsächlich absehen könnten.«

Achtung: Pedelec wird zum Kraftfahrzeug

Tatsächlich birgt das Pedelec-Tuning gleich eine ganze Reihe von ernstzunehmenden Risiken. Der nach Siegfried Neuberger wichtigste Faktor: »Mit einer Erhöhung der Geschwindigkeit wird aus jedem Pedelec ein Kraftfahrzeug. Mit allen versicherungsrechtlichen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen.« Davon betroffen sind nicht nur die Nutzer eines getunten E-Bikes, sondern auch Händler, die Tuning-Kits anbieten oder gar im Kundenauftrag verbauen. »Fahrradhändler, die E-Bikes tunen? Das geht gar nicht!« so die klare Position von Albert Herresthal vom Fachverband VSF e. V.
Hohe Risiken und großen Aufklärungsbedarf sieht auch der Diplom-Ingenieur und Sachverständige Dirk Zedler: »Die Tatsache, dass durch Tuning aus dem Pedelec ein Kraftfahrzeug wird, hat schwerwiegende Konsequenzen. Für den Fahrzeugführer, aber auch für den Händler, der das Fahrzeug tunt oder es getunt an den Kunden übergibt. Denn damit bringt er es in den Verkehr.« Aus seiner Sicht gibt es auch starke Zweifel an der Haltbarkeit der Argumentation, dass der Kunde ja auf die Rechtslage aufmerksam gemacht worden sei. »Mich wundert ehrlich gesagt, dass die Gewerbeaufsichtsämter bislang noch nicht bei den Fahrradhändlern vorstellig geworden sind, die Tuningzubehör verkaufen und teilweise auch noch einbauen. Aber das wird bestimmt bald kommen.«

Merkt doch keiner?

Polizei und Versicherungen sind schon vor längerer Zeit auf das Thema Tuning von Pedelecs aufmerksam geworden. »Tuner müssen sich darauf gefasst machen, demnächst auf Polizisten zu treffen, die mit dem Thema vertraut sind«, so Roland Huhn, Referent Recht beim ADFC. Aktuell wird demnach mit Schaubildern gezeigt, wie Polizisten illegales Tuningzubehör entdecken können. Zudem verweist der Rechtsexperte auf die Möglichkeiten der Polizei, wie beispielsweise mobile Rollenprüfstände zur Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit sowie die Option, Fahrzeuge im Verdachtsfall sicherzustellen und von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.
Eine ungleich höhere Motivation und beste Chancen zur Aufdeckung von Tuning findet sich bei den Versicherern. Denn was liegt näher bei einem Unfall mit einem Pedelec, als erst einmal das Fahrzeug unter die Lupe zu nehmen, bevor man für Schäden aufkommt. »Im Falle eines Unfalls, egal ob mit oder ohne eigenes Verschulden, kann die Versicherung eine Untersuchung des Pedelecs durchführen lassen«, erläutert der Sachverständige Dirk Zedler, der in seinem Unternehmen mit solchen Fällen inzwischen gut zu tun hat. »Mit dem E-Bike ist nicht nur die Mobilität per Fahrrad auf dem Vormarsch, sondern auch eine neue Streitwelle vor Gericht eingeleitet worden. Unser Auftragsvolumen hat sich diesbezüglich extrem erhöht.« Dabei warnt er potenzielle Tuner eindringlich vor den Konsequenzen: »Bei der Untersuchung durch einen Sachverständigen wird sehr schnell klar, ob die maximale Geschwindigkeit manipuliert wurde.« Die technischen Einrichtungen wie Dongles würden vom Eigentümer zwar regelmäßig vor der Begutachtung abmontiert, aber er vergesse, dass sich durch verschiedene Parameter sehr leicht aus dem System ablesen lässt, ob hier von außen eingegriffen wurde. »Die Elektronik speichert die Daten wie bei einem Fahrtenschreiber. Bereits die hinterlegte Durchschnittsgeschwindigkeit reicht für uns als Indikator, um zu erkennen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Tuner werden so sehr schnell und zweifelsfrei entlarvt.«

Keine Garantie, keine ­Sicherheit

Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem entsteht für den Tuner durch den nicht nur »potenziell möglichen« Wegfall der Garantie. Bosch eBike Systems ist wohl allein durch die große Marktverbreitung seiner E-Bike-Antriebe das Unternehmen, das am stärksten vom illegalen Tuning betroffen sein dürfte. »Bosch eBike Systems setzt sich für ein verantwortungsbewusstes, gesetzes- und regelkonformes E-Biken ein. Tuning ist im öffentlichen Straßenverkehr verboten und bei sportlichen Veranstaltungen unfair«, so das Unternehmen. Und weiter: »Wer trotzdem sogenannte »Tuning-Kits« verwendet oder sein Bosch-eBike-System anderweitig manipuliert, verliert sowohl seine Garantie- als auch seine Gewährleistungsansprüche auf das gekaufte Rad. Zudem verringert sich durch einen unsachgemäßen Umgang mit dem System in der Regel die Lebensdauer. Der E-Biker riskiert so Schäden am Antriebssystem bzw. Fahrrad und gefährdet damit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.« Zu konkreten Tuningfällen heißt es von Bosch eBike Systems: »Es sind bereits Fälle bekannt, anhand derer wir mit unseren Service- und Rechtsabteilungen prüfen, wie wir uns gegen ungerechtfertigte Garantie- und Haftungsansprüche aufstellen können.«

Hohe materialbedingte Unfallrisiken

Eine unkalkulierbar hohe Gefährdung betont auch Dirk Zedler, für den das Testen des Pedelecs als Gesamtsystem zum täglichen Geschäft gehört. »Aus Gutachtersicht machen mir nicht nur die möglichen rechtlichen, bzw. strafrechtlichen Folgen Sorgen, sondern auch die materialbedingten Unfallrisiken – für den Fahrer selbst, aber natürlich auch für andere Teilnehmer.« Vor allem geht es für ihn darum, dass die eingesetzten Komponenten für höhere Geschwindigkeiten überhaupt nicht ausgelegt sind. »Selbstverständlich hören wir oft die Argumentation, dass bergab ja auch mit einem normalen Fahrrad oder Pedelec deutlich schneller gefahren wird. Aber darum geht es nicht. Viel wichtiger sind die Dauerbelastungen, denen die Komponenten nicht gewachsen sind. An erster Stelle geht es hier um die Bremsen, aber auch um andere Teile, wie Lenker und Gabel und nicht zuletzt den Rahmen.«
Laut eigener Aussage kommt bei ihm inzwischen eine hohe Anzahl von Pedelecs zur Begutachtung an. »Was wir dabei in der letzten Zeit sehr deutlich merken, ist, dass ein großer Teil der sportlichen E-Bikes, also Trekking- und Reiseräder sowie E-Mountainbikes, schneller gemacht wurde. Beim klassischen Tiefeinsteiger taucht das Thema Tuning praktisch gar nicht auf.« Und warum gibt es noch keine Gerichtsurteile und Berichte in der Presse? Auch darauf liefert der Experte eine plausible Antwort: »Da E-Bike-Tuning noch ein relativ neues Thema ist und sich gutachterlich begleitete Prozesse über Jahre ziehen können, haben wir aktuell noch keine warnenden Präzedenzfälle.«

Aufklärung nötig

Angesichts der gravierenden Risiken und Nebenwirkungen wie einige Tuning-Anbieter von einer »legalen Grauzone« zu sprechen und die Eigenverantwortung des Kunden zu betonen, erscheint nicht nur fahrlässig, sondern fast schon zynisch. Denn über die Folgen, das zeigen etliche Anfragen und Kommentare (potenzieller) Tuning-Nutzer im Netz, ist sich in Gänze wohl kaum ein Nutzer im Klaren. Geradezu abenteuerlich wird es, wenn das Pedelec-Tuning durch einen Händler durchgeführt wird – auch das gibt es. Selbst wenn das Fahrzeug ausschließlich auf Privatgrundstücken z. B. Flughäfen, Rennstrecken etc. gefahren werden sollte, so stellt sich immer noch die Frage, was mit der europaweit zwingend vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung ist. Denn mit ihr bestätigt der Hersteller bzw. »Inverkehrbringer«, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Zu viel Bürokratie? Nur zur Erinnerung: Die im Alltag seit Jahren bewährte CE-Kennzeichnung wurde laut Wikipedia »vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des 30 Vertragsstaaten umfassenden Europäischen Wirtschaftsraums zu gewährleisten.« Bei einem gedopten Pedelec mit verdoppelter Maximalgeschwindigkeit noch von einem sicheren Fahrzeug zu sprechen, scheint, vorsichtig ausgedrückt, zumindest verwegen. Dabei hilft eigentlich schon der klare Menschenverstand. Einen motorgetunten Familienwagen mit 300 km/h regelmäßig über den Nürburgring treten? Wohl keine gute Idee.

Bis hin zu Freiheitsstrafen – was E-Bike-Tunern droht

Wer sein E-Bike tunt, riskiert den Verlust aller Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche. Nicht nur in Bezug auf den Antrieb, sondern auch auf das E-Bike selbst, inklusive der verbauten Komponenten. Noch höher sind die Risiken im Falle einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls und einer anschließenden gutachterlichen Untersuchung. Hier droht gleich eine ganze Reihe von gravierenden Folgen. Dazu Rechtsexperte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC e. V.:

  • Vor allem droht der Verlust des Versicherungsschutzes durch die Privathaftpflichtversicherung. Sie tritt nur für Fahrrad und Pedelec 25 ein. Die aufgrund der Steigerung der Höchstgeschwindigkeit vorgeschriebene und durch ein Versicherungskennzeichen nachzuweisende Pflichtversicherung (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz) wird bei manipulierten Pedelecs in aller Regel fehlen. Das kann den finanziellen Ruin zur Folge haben, weil der Fahrer bei einem verschuldeten Unfall mit seinem gesamten Vermögen für angerichtete Schäden haftet.
  • Problematisch ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der Fahrer keine hat, bzw. das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn der Halter jemand anderen ohne Fahrerlaubnis fahren lässt: § 21 Straßenverkehrsgesetz – StVG. Hier drohen zwei oder drei Punkte im Fahreignungsregister und gemäß Strafrecht Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Fahren ohne Versicherungsschutz, § 6 Pflichtversicherungsgesetz: Hier droht ebenfalls eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Fahren trotz fehlender Betriebserlaubnis: Ordnungswidrigkeit nach § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV, Bußgeld 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
    Diese Delikte sind laut ADFC auch in Tateinheit möglich (Fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis)

Branchenverbände und Hersteller gemeinsam gegen Pedelec-Tuning

{b}AG Fahrradwirtschaft stellt Maßnahmenpaket vor{/b}
Die AG Fahrradwirtschaft (AGF), eine Plattform bestehend aus wichtigen Verbänden und Organisationen der Fahrradbranche, hat Anfang März dieses Jahres einen Maßnahmenkatalog »gegen Manipulation und Tuning von E-Bikes« präsentiert. Kernpunkte sind die Erschwerung der Manipulation durch die Industrie, verstärkte Aufklärungsarbeit, die Selbstverpflichtung von Industrie, Handel und Handwerk sowie die Vernetzung von Industrie, Händlerverbänden, Verbraucherorganisationen, Polizei, Unfallforschungseinrichtungen, Gutachtern, Prüfinstituten und Fachmedien. Zur AGF gehören der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), der Verband des Deutschen Zweiradhandels (VDZ), der Verbund Service und Fahrrad (VSF), die BICO Zweirad Marketing GmbH und der Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV).

{b}Bosch eBike Systems warnt vor Konsequenzen für die Branche{/b}
»Wer sein Pedelec tunt, begeht einen Rechtsverstoß und gefährdet nicht nur sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer, sondern provoziert auch Reglementierungen durch die Politik – und setzt damit den Erfolg einer ganzen Branche aufs Spiel«, so Bosch eBike Systems in einer Stellungnahme gegenüber velobiz.de. Die Möglichkeiten, ein Tuning wirksam zu verhindern, sieht das Unternehmen, wie andere Experten auch, allerdings als sehr begrenzt an: »Bosch optimiert kontinuierlich seine Produkte und arbeitet an Maßnahmen, die das Tuning erschweren. Eine 100-prozentige Lösung gibt es aktuell jedoch nicht. Das ist ein Katz-und-Maus-Spiel wie in anderen Bereichen auch: Autos, Motorräder, Smartphones, Netzwerke, Firewalls oder Rechner – immer wieder werden neue Methoden entwickelt, und diese ebenso versucht zu umgehen. Und der Prozess beginnt von vorne. Ähnlich verhält es sich auch beim Tuning.«
Eindringlich appelliert Bosch an an alle Marktteilnehmer, »beharrlich an Verbesserungen und Weiterentwicklungen zu arbeiten, Kunden aufzuklären und zu informieren und beim Engagement gegen Tuning nicht locker zu lassen«. Ansonsten könnten laut Bosch unangenehme Konsequenzen für den jungen Markt drohen: »Um es noch mal deutlich zu machen: Es geht vor allem darum, den Pedelec-Markt (bis 25 km/h) vor schärferen Regulierungen zu schützen, die durch fahrlässiges und verantwortungsloses Verhalten der Tuning-Anbieter provoziert werden könnten.«

26. Juni 2017 von Reiner Kolberg
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