Technische und rechtliche Zuverlässigkeit:
Pendix will Vorbehalte beim Nachrüsten von Elektroantrieben ausräumen
Für eine Einschätzung der Qualität und Zuverlässigkeit seines Nachrüstantriebs hat sich Hersteller Pendix an Ernst Brust, Gründer des Prüfinstituts Velotech.de, gewandt. Der vereidigte Sachverständige stand Nachrüstantrieben in der Vergangenheit kritisch gegenüber, hat seine Meinung aber offenbar geändert: „Pendix hat mit seiner Entwicklung, Produktprüfung und zugehöriger Dokumentation den Stand der Technik im Nachrüstbereich auf ein neues Niveau gehoben und dem Händler eine gute Basis für die Nachrüstung in bestehende Räder gegeben“, erklärt Brust. „Durch die Positionierung am Tretlager bringt der Antrieb eine kalkulierbare Mehrbelastung in den Rahmen ein, wodurch er sich für die Montage an einer Vielzahl von Radtypen eignet, was in unabhängigen Prüfungen bestätigt wurde.“ Nach gründlicher Prüfung des Basisrades sei – sofern es den von Pendix geforderten Bedingungen entspreche – eine Nachrüstung des Systems durch den Fachhändler möglich. „Mit dem Pendix-Antrieb wird das Nachrüsten von Bestandsrädern marktfähig und für den Händler rechtlich und technisch realisierbar“, so Brust.
Rechtlich bewegt sich ein Händler, der ein konventionelles Fahrrad zu einem E-Bike umrüstet, bekanntlich in einer Grauzone. Denn laut Produkthaftungsgesetz könnte er in diesem Fall vor dem Gesetz auch als Hersteller gelten, was das Haftungsrisiko vergrößert. Pendix empfiehlt Händlern deshalb, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Eigenschaft als Hersteller mit versichern soll. Eine entsprechende Versicherung wird von Pendix neuerdings gemeinsam mit der Nürnberger Versicherungsgruppe angeboten.
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