Neue Fachhandelsvereinbarungen
Puky will markengerechten Verkauf sicherstellen
bestimmte Mindestanforderungen wie die Endmontage von Kinder- und Jugendrädern sowie gängige Reparaturleistungen. Damit soll weiterhin ein „qualitativ hochwertiger und markengerechter Verkauf“ von Puky-Produkten garantiert werden.
„Alle Vertragspartner im stationären und elektronischen Fachhandel bieten zukünftig einen vergleichbaren Produktservice und verpflichten sich, die dafür erforderlichen Leistungen sicherzustellen“, heißt es von Puky.
Für den Endverbraucher soll es möglichst keinen Unterschied geben, bei welchem Fachhandelspartner oder über welchen Vertriebskanal er oder sie die Puky-Produkte bezieht.
8. Februar 2017 von Jürgen Wetzstein
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