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Hat jetzt Hauptsaison: Paul Prieß, der Kopf von Bikeright
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Report - Rechtsbeistand

Radunfall, und dann?

Bikeright ist eine Online-Plattform, die Radfahrern eine Erstberatung anbietet und – falls es vor ­Gericht geht – auch den Anwalt stellt. Beides zunächst kostenlos, bezahlt wird im Erfolgsfall.

Eine stark befahrene Straße in irgendeiner Stadt in Deutschland. 17 Uhr, die Sonne scheint, es ist heiß, der Verkehr stockt. Zügig radelt der Mittvierziger an der Autoschlange vorbei. Rechts parken Autos. Die Ampel zeigt schon eine Weile grün. Der Mann tritt schneller in die Pedale. Als die Autotür aufschwingt hat er keine Chance. In voller Fahrt prallt sein Vorderrad in die Seitenverkleidung. Sekundenbruchteile später segelt er über die Tür, überschlägt sich, landet auf dem Rücken und rutscht ein paar Meter über den Asphalt.
Dooring-Unfälle nennt man diese Zusammenstöße im Fachjargon. Sie gehören zu den Klassikern der Radunfälle. Seit Jahren ist die Schwere der Unfälle in Straßenverkehr rückläufig, außer im Fahrradbereich. Radfahrer sind ohne Knautschzone unterwegs. Technischer Fortschritt allein reicht für sie nicht aus. Vielmehr müssen Infrastruktur und Verkehrsregeln fahrradfreundlicher gestaltet werden. 80.000 Radunfälle nahm die Polizei insgesamt im vergangenen Jahr auf. Das sind 220 Unfälle pro Tag. Die ­Dunkelziffer liegt laut Experten­meinung noch weitaus höher.
In drei Viertel aller Fälle ist ein Auto an dem Unfall beteiligt. Die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Oftmals erhalten Radfahrer deshalb eine Teilschuld – selbst bei Dooring-Unfällen. Hier setzt Bikeright an, eine Online-Plattform, die Radfahrern mit und ohne Verkehrsrechtschutzversicherung zunächst eine kostenlose Erst­beratung anbietet und – falls es vor Gericht geht – auch kostenlos den Anwalt stellt. Bezahlt wird nur im Erfolgsfall.
Der Betriebswirt Paul Prieß hat Bikeright vor zwei Jahren gegründet. Das Konzept hat er sich in Amerika abgeguckt. Sein Startup ist ein Prozessfinanzierer. Im Erfolgsfall erhält sein Startup 25 Prozent der durchgesetzten Schadenersatzansprüche. Wird der Fall verloren, bekommt Bikeright nichts.
Die Digitalisierung ist also auch in der Rechtsberatung angekommen. Bikeright gehört zu den so genannten Legal Tech Startups aus Hamburg. Für die Nutzer bedeutet dies erstmal, dass sie viele Dinge selbst machen. Das sind aktuell noch Kleinigkeiten, die dem Startup und dem Anwalt Arbeit ersparen. Das reicht von der Eingabe ihrer Daten auf der Internetseite über die Terminvereinbarung mit dem Anwalt bis zur Beschreibung des Sachverhalts auf der Internetseite.
Der Vorteil für den Radfahrer: Für ihn fallen erstmal keine Kosten an. Da laut Prieß nur ein Drittel der Bevölkerung überhaupt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist sein potenzieller Kundenstamm groß.

Mehr Unfälle im Sommer

Rund 1.000 Fälle hat Bikeright im vergangenen Jahr übernommen. Wobei das Startup eigentlich nur als Bindeglied agiert. »Wir sind keine Rechtsanwälte, wir verweisen die Fälle an unsere Vertragskanzleien«, sagt Prieß. Jetzt im Sommer ist für ihn Hauptsaison. Wenn das Wetter gut ist, sind mehr Menschen mit dem Fahrrad unterwegs. Damit steigt die Zahl der Unfälle und damit die Anfragen per Mail oder Telefon an Bikeright.
Das Spektrum reicht von Nötigung im Straßenverkehr über Beleidigung bis zu Schadensersatzansprüchen bei Kollisionen mit Fahrzeugen. »Bei den Unfällen wird in den überwiegenden Fällen inzwischen ein Mitverschulden der Radfahrer festgestellt«, sagt Prieß. Hier sollen seine Fachanwälte, die auf diese Fälle spezialisiert sind, für den Verunfallten das beste Ergebnis erreichen.
Eine Mitschuld werde immer dann festgestellt, wenn die Radfahrer eine rote Ampel überfahren, ihr Rad schlecht oder gar nicht beleuchtet ist, sie auf dem Radweg in Gegenrichtung unterwegs sind oder ihre Geschwindigkeit nicht angepasst haben.
Diese Szenarien leuchten auch Laien ein. Das sieht bei anderen Beispielen ganz anders aus. Während Laien das Recht eindeutig auf Seiten der Radfahrer vermuten, stellen Richter eine klare Mitschuld fest. Das trifft manchmal sogar auf das Dooring zu. »Eigentlich ist die Schuldfrage in dem Fall recht eindeutig«, sagt Prieß. Es gebe aber durchaus Ausnahmen. Etwa wenn der Radfahrer zu schnell unterwegs war oder er zu wenig Abstand zu den parkenden Autos gehalten habe.
Ein weiterer Klassiker ist das Fehlverhalten bei Hindernissen auf Radwegen und Radstreifen. Wenn Falschparker oder Mülltonnen ihre Wege blockieren, fahren einige Radfahrer unvermittelt auf die Straße. Stoßen sie dort mit einem Fahrzeug zusammen, ist laut Prieß eine Mitschuld schon fast Standard. Korrekt wäre: Absteigen und das Fahrrad über den Fuß- oder Radweg an dem Hindernis vorbeischieben. Wahlweise könnten die Radler zwar durchaus auf die Straße ausweichen, dann müssten sie aber zuvor genau den Verkehr beobachten und einen sicheren Moment fürs Einscheren abpassen.

Mitschuld wird teuer

Die Mitschuld wird in der Regel mit 30 bis 40 Prozent festgelegt. »Das ist viel«, sagt der Betriebswirt. Kostet die Fahrradreparatur 1000 Euro, werden nur 600 bis 700 Euro erstattet. Noch schwerer wiegt die Beteiligung an den Kosten, wenn der Radfahrer Folgeschäden davonträgt. Die sind bei Fahrradstürzen oft langwierig.
Radfahrer haben keine Knautschzone. Bei Stürzen und Zusammen­stößen verletzen sie sich häufig an Gelenken wie Schulter, Knie, Hüfte und Handgelenk. Diese Brüche heilen in der Regel langsam. Die Gestürzten müssen oftmals operiert werden oder brauchen sogar eine Reha.
Schlimmstenfalls haben die Verletzungen Auswirkungen auf das Berufsleben der Betroffenen und sie müssen umschulen. Wurde vor Gericht ein Mitverschulden festgestellt, ist es für den Verunfallten oftmals ein Balanceakt, ob er einen Träger findet, der die Differenz übernimmt. Das kann die private Haftpflicht ein, manchmal die gesetzliche Unfallversicherung oder auch die Berufsgenossenschaft.
Für den ADFC oder den Verkehrsclub Deutschland (VCD) sind die hohen Unfallzahlen in Deutschland längst nicht mehr hinnehmbar. CDU/CSU und SPD haben bereits vor zwei Jahren Vision Zero als Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart. Auf den Straßen ist davon noch nichts angekommen. Im Gegenteil. Nach zwei Jahren Rückgang sind 2018 mit 3265 Menschen wieder mehr Menschen als im Vorjahr bei Unfällen ums Leben gekommen.

Pkw übersehen Radfahrer

Auch die Zahl der Fahrrad-Toten ist im vergangenen Jahr auf 455 Opfer gestiegen. Das heißt: Jeden Tag stirbt ein Mensch auf dem Rad im Straßenverkehr, an jedem vierten Tag sind es zwei – am häufigsten durch fahrlässig abbiegende Autos und Lastwagen.
Ein wichtiger Schritt Richtung »Vision Zero« könnte die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts sein, die der ADFC und der VCD schon lange fordern. Das zeigt München. Dort gilt Tempo 30 inzwischen auf über 80 Prozent der Straßen. Zwar sinkt die Zahl der Unfälle bei dieser Geschwindigkeit kaum merklich, dafür gehen sie deutlich glimpf­licher aus. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden sank um 62 Prozent und die Anzahl der Unfälle mit Schwerverletzten um 72 Prozent.
Das stellt auch Prieß in seiner Arbeit fest. Er sagt: »Je besser die Infrastruktur ist, umso weniger schwer sind die Unfälle. Ein Strich auf der Straße für einen Radstreifen, zählt für ihn nicht dazu. »Es müssen nicht immer Poller sein«, sagt er. Eine gute Alternative seien sogenannte Rüttelstreifen, die durch Vibrationen und Geräusche den Fahrzeugführer vor dem Überfahren der Begrenzung ­warnen und dem Radfahrer auf seiner Spur mehr Sicherheit bieten.
Mit dem Ausbau ihrer Radinfrastruktur wollen Hamburg und Berlin ebenfalls Fahrradstädte werden. Der Umbau geht für eine rasche Senkung der Unfallzahlen aber zu schleppend voran. Das spürt Prieß. Die meisten seiner Kunden kommen aus den Großstädten, wo die Radinfrastruktur noch nicht da ist, aber immer mehr Menschen Radfahren, weil es einfach schneller geht.

8. Juli 2019 von Andrea Reidl
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