Freie Fahrt für Nextbike
Radverleiher gewinnt Rechtstreit mit der Stadt Hamburg
31.3.2009 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht kürzlich abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist somit rechtskräftig.
In diesem Urteil hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Aufstellen der Mietfahrräder auf öffentlichen Flächen keine unzulässige Maßnahme sei, sondern unter Gemeingebrauch fällt. Strittig war offensichtlich, was der Nutzungszweck, der mit Werbeflächen versehenen Nextbikes ist. Hier bestätigte das Gericht, dass nicht der Werbezweck bei den Fahrrädern im Vordergrund stünde, sondern die Nutzung als Mietfahrzeug. Und solche Mietfahrzeuge bedürfen keiner Sondernutzungserlaubnis, da sie Verkehrsteilnehmer seien.
Nextbike-Geschäftsführer Ralf Kalupner erklärt zu dem Urteil: „Wir sind sehr froh über das Urteil. Es kann schließlich nicht sein, dass die Stadt Hamburg versucht, uns gerichtlich des Platzes zu verweisen, währenddessen ein anderes Fahrradverleihsystem mit Millionen subventioniert wird. Die Werbung ist mehr oder weniger Mittel zum Zweck. So können wir moderate Verleihpreise generieren und kosten die Stadtverwaltung keine jährlichen Zuschüsse aus Steuergeldern.“
Der nextbike-Fuhrpark umfasst gegenwärtig 3000 Räder. Am Standort Hamburg ist nextbike mit 200 Leihrädern vertreten und konnte hier bis Dezember knapp 7000 Ausleihen verzeichnen.
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