Für Batterien:
Regeln für CO2-Fußabdruck in der Mache
Die JRC hat die Diskussion über die zukünftigen Regeln am 15. Februar aufgenommen. Die neue Batterieverordnung sieht vor, dass alle Batterien für Elektrofahrzeuge, große Industriefahrzeuge und leichte Verkehrsmittel einen CO2-Fußabdruck aufweisen müssen.
Der CO2-Fußabdruck soll zu den ersten Anforderungen in der neuen Batterieverordnung zählen, die umgesetzt werden müssen, gibt Conebi bekannt. Der Branchenverband ist bereits in den letzten Jahren beratend in die neue Rahmengesetzgebung involviert gewesen und nahm im Februar bereits an der ersten Sitzung der Gemeinsamen Forschungsstelle zu den CO2-Fußabdrücken teil. Die neue Batterieverordnung soll im Zeitraum Juni bis Juli final im Parlament und im Rat verabschiedet werden. Sie soll frühestens Ende August in Kraft treten und die bestehende Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen.
Viele sekundäre Vorschriften
Die Verordnung betrifft alle Batteriearten und wirkt sich auch auf die Fahrradbranche aus. E-Bike-Batterien sind bisher als Industriebatterien eingestuft und sollen künftig als leichte Transportmittelbatterien (LMT) klassifiziert werden. Batterien in Fahrrädern und deren Bestandteilen, also etwa in der Beleuchtung, gelten dann wohl als Gerätebatterien. Conebi rechnet mit verschiedenen sekundären Vorschriften, die die Europäische Kommission im Nachgang der Verordnung erlassen soll. Darunter würden dann etwa Leistungs- und Haltbarkeitsparameter definiert, Mindestanteile an recyceltem Material im aktiven Material als Ziel vorgegeben und Methoden zur Berechnung und Überprüfung der Sammelziele festgelegt.
Für LMT-Batterien sollen die Regeln zum CO2-Fußabdruck zu den ersten sekundären Vorschriften. Diesen Fußabdruck zu deklarieren, könnte demnach in fünf Jahren verpflichtend sein.
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