Neue EU-Batterieverordnung
Tüv Süd schult und prüft Hersteller
Schon sehr bald gelten neue Vorgaben bei Nachhaltigkeit und Sicherheit von Batterien und Altbatterieen. So muss etwa ein digitaler Produktpass künftig zahlreiche Daten transparent machen. Tüv Süd informiert und prüft Hersteller und Inverkehrbringer, wie sie ihre Produkte konform auf den Markt bringen.
Die neue Verordnung gilt für alle Batterietypen: Von Antriebsbatterien in Elektrofahrzeugen und Leichttransportmitteln wie E-Bikes und E-Scootern, Starterbatterien, stationäre Batteriespeichersystemen über Batterien für industrielle Anwendungen bis hin Kleinstbatterien für kabellose Geräte. Sie sieht vor, die zunehmende Nutzung von Batterien durch den Aufbau einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Im Fokus steht die Nachhaltigkeit in allen Produktlebensphasen.
„Dafür muss jede Batterie, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird, eindeutig identifizierbar sein“, sagt Christian Theeck, Business Development Manager bei TÜV SÜD. „Hersteller müssen dafür einen QR-Code bereitstellen, der bei einer Vielzahl von Batterietypen mit dem zugehörigen digitalen Pass verlinkt ist. Der zeigt beispielsweise, wo und wann die Batterie mit welchen Rezyklatanteil produziert wurde, wie ihre chemische Zusammensetzung ist und welcher CO2-Fußabdruck mit ihrer Produktion verbunden war.“ Enthalten sind auch Angaben zur voraussichtlichen Lebensdauer. Das ermöglicht erstmals, das ganze Potenzial einer Batterie optimal zu nutzen. „Batterien aus Elektrofahrzeugen etwa eignen sich häufig im zweiten Leben als Stationärspeicher“, sagt Christian Theeck. „So lassen sie sich möglichst lange nutzen, bevor sie recycelt werden.“
Künftig gibt es verpflichtende Sammelquoten und die Hersteller müssen einen größeren Anteil recycelter Bestandteile bei der Produktion nutzen. Auch werden Stoffe stärker beschränkt, die in den Batterien selbst und bei ihrer Herstellung zum Einsatz kommen. Die Verordnung fordert zudem, den CO2-Fußabdruck der Batterie auszuweisen und stellt Mindestanforderungen an ihre Leistung und Haltbarkeit.
TÜV SÜD klärt Hersteller und Inverkehrbringer auf, welche Anforderungen für sie relevant sind und welche Schritte sie in diesem Fall gehen müssen. Einführungsseminare vermitteln die gesetzlichen Grundlagen, Schulungen thematisieren anwendungsbezogene Schwerpunkte. Mit einer Erstbewertung ermitteln die Sachverständigen zunächst den Status Quo. „Dann setzen wir Meilensteine und legen Überprüfungsschleifen fest“, erklärt Christian Theeck. „So beseitigen wir schrittweise Abweichungen. Dazu verifizieren wir beispielweise den CO2-Fußabdruck genauso wie den Rezyklatanteil. Solange die dafür notwendige Sekundärgesetzgebung der Batterieverordnung fehlt, orientieren wir uns bei unseren Prüfprogrammen an global geltenden ISO-Standards. Genauso prüfen wir die Batterien auf ihre Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit. Dafür verfügen wir über ein weltweites Netz an akkreditierten Prüflaboren, in denen mehr als 250 Mitarbeiter ausschließlich mit Prüfungen an Großbatterien beschäftigt sind. Hinzu kommen weitere Labore für Haushaltsbatterien und solchen mit geringerer Energiedichte. Darüber hinaus führen wir auch Tests zur chemischen Analyse durch“, ergänzt Theeck das Serviceportfolio.
Weitere Dienstleistungen umfassen die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung der Batterie oder die Kontrolle der technischen Dokumentation mit der dazugehörigen Konformitätserklärung.
„Damit die CE-Kennzeichnung der Batterie gelingt, bereiten wir unsere Kunden schrittweise auf die anstehenden Forderungen vor“, sagt Theeck. „Mit der neuen Verordnung wird auch der Einbezug einer Benannten Stelle verpflichtend. Im letzten Schritt wollen wir unseren Kunden dann auch die Konformitätsbewertung ermöglichen.“
Die EU-Kommission hat die neue EU-Batterieverordnung im Juli 2023 verabschiedet. Im August ist sie in Kraft getreten. Für Hersteller und Inverkehrbringer ist sie ab dem 18. Februar 2024 in allen EU-Ländern verpflichtend. Damit ersetzt sie die aktuelle Batterierichtlinie 2006/66/EG, die größtenteils zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung ausläuft.
für unsere Abonnenten sichtbar.