Zweiklassengesellschaft
Reparaturbonus startet in Österreich mit fadem Beigeschmack
Zur Erinnerung: Mit der Fördermaßnahme „Reparaturbonus“ ( www.reparaturbonus.at ) setzt die österreichische Regierung finanzielle Anreize, Elektrogeräte zu reparieren, anstatt sie zu entsorgen. Zu den förderfähigen Produktgruppen zählen auch E-Bikes und Fahrräder.
Für Einzelhändler, die sich als Partnerbetriebe registrieren lassen wollen, gibt es jedoch einen Haken: Grundsätzlich können jetzt zwar alle Sport- und Fahrradfachgeschäfte mitmachen, wie der VSSÖ in einem Rundschreiben darstellt – also auch jene Einzelhändler, die keinen zusätzlichen Gewerbeschein für Fahrradtechnik oder Fahrradmechatronik im Hauptrecht besitzen. Damit wurde eine Forderung des VSSÖ, die im Vorfeld der Fördermaßnahme gestellt wurde (velobiz.de berichtete) offenbar bei der Finalisierung berücksichtigt worden.
Allerdings gibt es trotzdem ein großes Aber: Nur Partnerbetriebe mit Gewerbeschein für Fahrradtechnik und Fahrradmechatronik dürfen im Rahmen der Förderung mit dem Reparaturbonus alle Reparaturen durchführen. Wer diesen Gewerbeschein nicht hat, darf nur „einfache“ Tätigkeiten ausüben, wie es vom VSSÖ heißt. Das sei „nicht nachvollziehbar“, bemängelt der Interessenverband. Man setze sich weiterhin dafür ein, dass alle Fahrradreparaturen beim Reparaturbonus eingereicht werden können.
Insgesamt stehen für den Reparaturbonus 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zur Verfügung.
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