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Ab 16. September

Österreich weitet Reparaturbonus in Fahrradbetrieben aus

Der Reparaturbonus setzte ursprünglich finanzielle Anreize ausschließlich für Reparaturen von Elektrogeräten. Das ändert sich ab 16. September.

Mit der staatlichen Fördermaßname, über die das österreichische Klimaschutzministerium unter www.reparturbonus.at informiert, werden Reparaturen von Elektrogeräten attraktiver gemacht mit dem Ziel, dass die Nutzungsdauer verlängert wird und weniger Elektroschrott produziert wird. Die sicher gut gemeinte Fördermaßnahme wurde insbesondere im Sportfachhandel aufgrund der Richtlinie, dass ein eigenes Gewerbe für Reparaturen angemeldet sein muss, jedoch auch kritisch gesehen, velobiz berichtete .

Um diese Einschränkung geht es bei der jetzt bekannt gemachten Erweiterung des Reparaturbonus jedoch nicht. Neu ist vielmehr, dass künftig auch für Fahrräder ohne Motor dieser Reparaturbonus eingefordert werden kann. Für die Förderung von Fahrrädern stehen 50 Mio. Euro aus nationalen Mitteln des Bundes zur Verfügung. Interessierte Fahrradhändler können einen Teilnahmeantrag stellen.

Weitere Infos für Fahrradbetriebe und ein Link zur Antragsstellung gibt es unter www.reparaturbouns.at/fuer-betriebe .

8. August 2024 von Jürgen Wetzstein
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