Gilt ab 1. März
Rheinbahn schließt E-Tretroller von der Mitnahme aus
Mit der Entscheidung setzte die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um, heißt es in einer Pressemitteilung.
Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus sei die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher als bei anderen Elektrofahrzeugen, heißt es.
Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die teilweise ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.
für unsere Abonnenten sichtbar.