Wenige Tage vor der Verhandlung
Sitzrohr-Streit: Canyon geht von einem Erfolg aus
erwarte er „auf Basis der Faktenlage und des bisherigen Urteils aus Düsseldorf“ einen Erfolg. „„Mit dem Maximus Sitzrohr haben wir vor fünf Jahren einen Beitrag zum technischen Fortschritt am Fahrrad geleistet. Jetzt möchten wir auch den Schutz für unsere Erfindung gewahrt wissen“, so Arnold weiter.
Wie Canyon mitteilt, sei das Maximus-Sitzrohr erstmals im Jahr 2005 in den Modellen der Carbon Ultimate F10 und der Roadmaster F8-Serie eingesetzt worden. Die Besonderheit der Konstruktion beschreibt Canyon so: „Durch die patentierte Form des Sitzrohrs lassen sich zunächst im Widerspruch stehende Eigenschaften auf optimale Weise verbinden. Die für den Vortrieb des Rennrades verantwortliche Tretlagersteifigkeit steigt gegenüber einem runden Sitzrohr um 20%, ohne dass ein relevanter Gewichtsnachteil zu verzeichnen ist. Der Schwenkbereich des Umwerfers bleibt trotz einer maximal gewählten Auflagefläche des Rohrs auf dem Tretlager uneingeschränkt bestehen. Da sich das Sattelrohr zum Knotenpunkt von Oberrohr und Sitzstreben wieder verjüngt, stehen Komfort und laterale Steifigkeit des Rahmens in einem optimalen Verhältnis.“
Für Roman Arnold hat das Patent eine besondere Relevanz, „schließlich geht aus dem Schutzrecht ein zentraler Vorteil für unsere Kunden hervor“. Das Maximus Sitzrohr ist europaweit patentiert. Darüber hinaus besitze Canyon laut eigener Aussage korrespondierende Patente in den USA und in China.
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