Aktuelles LG-Urteil
„Sofort lieferbar“ im Online-Shop: Wer so wirbt, muss auch liefern können
ein Online-Händler verschiedene Elektronik-Artikel mit dem Hinweis „sofort lieferbar“. Allerdings kam er diesem Versprechen offensichtlich in mehreren Fällen nicht nach und der Versand erfolgte erst nach fünf bis sieben Tagen.
Das Landesgericht Aschaffenburg stellten in seinem Urteil (Az.: 2 HK O 14/14), dass dies viel zu lange ist und damit die Werbeaussage irreführend und somit wettbewerbswidrig.
Die Richter wiesen darauf hin, dass bei einer solchen Werbeaussage, dafür zu sorgen sei, dass der Versand noch am nächsten Werktag erfolgen könne.
17. September 2014 von Jürgen Wetzstein
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