Nicht-rückzahlbare Finanzhilfen:
Soforthilfen für Unternehmen im Überblick
Der Bund hat beschlossen, so schnell wie möglich Kleinunternehmen unter die Arme greifen zu wollen. Dies geschieht zum Teil in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen, auf die sich die folgende Übersicht konzentriert. Dabei sind die Zuschüsse nach angestellten Mitarbeitern aufgeschlüsselt: Unternehmen bis fünf Mitarbeiter erhalten direkte Zuschüsse in Höhe von 9000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (äquivalent zu Vollzeit-Beschäftigten), erhalten eine Einmalzahlung bis 15.000 Euro für drei Monate.
Die Kriterien unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, weswegen sich immer die Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater empfiehlt. Mal ist nachzuweisen, dass durch die Corona-Krise ein Liquiditätsengpass entstanden ist (der nicht schon im Vorjahr bestand), mal genügt ein Nachweis, dass ein Großteil der Aufträge verloren gegangen ist. Seit dem 29. März gibt es aber eine „Verwaltungsvereinbarung zur Auszahlung der Soforthilfe“, auf die sich Bundeswirtschaftsministerium und die Länder geeinigt haben. Diese soll Klarheit in die verschiedenen Regelungen bringen, damit die seit 30. März zur Verfügung stehenden Bundesmittel zielführend an Unternehmen verteilt werden können.
Die Bundesgelder, die über die Länder ausgezahlt werden, sind üblicherweise mit weiteren Maßnahmen der jeweiligen Länder kombiniert. Die Konditionen für diese Mittel sind vielfältig und nicht Gegenstand dieser Übersicht. Auch verschiedene Hersteller der Fahrradbranche haben bereits ihren Fachhandelspartnern Listen erstellt, die Orientierung bieten.
Wer eine solche Unterstützung in Anspruch nehmen will, muss dies bis zum 31.Mai 2020 tun.
Die Übersicht im Einzelnen:
Nordrhein-Westfalen
Seit vergangenem Freitag gibt es in Nordrhein-Westfalen die Webseite
https://soforthilfe-corona.nrw.de
Dort erhalten Händler alle weiteren, benötigten Informationen, um Soforthilfe beantragen und erhalten zu können. Für eine möglichst schnelle und einfache Umsetzung setzt das Land auf ein webbasiertes Antragsformular.
Bayern
Das erste Bundesland, das ein Soforthilfeprogramm für Unternehmer im Land bereitstellte, war Bayern. Auch wird es eine Online-Beantragung geben, um möglichst unbürokratisch Hilfen anfordern zu können. Noch ist diese Webseite nicht fertig. Größere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern können bereits Landeshilfen beantragen. Den Stand der Dinge gibt es hier:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Baden-Württemberg
Auch Baden-Württemberg war schnell bei der Umsetzung der Soforthilfen. Das Förderpaket des Bundes wird gerade eingebunden. Im Ländle gibt es auch eine Förderung für Unternehmen bis 50 MItarbeiter, die dann bis zu 30.000 Euro erhalten können. „Die Finalisierung des Bundesprogramms befindet sich nun auf der Zielgeraden“, heißt es vom Land, das bereits unter diesem Link den aktuellen Stand zeigt:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Berlin
In Berlin werden die 9000 Euro für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige um weitere 5000 Euro vom Land aufgestockt. Organisiert wird die Sofortförderung über die Investitionsbank Berlin. Die weiteren Informationen finden sich auf der Webseite der Bank:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Brandenburg
Die Fördermaßnahmen in Brandenburg unterscheiden zwischen Unternehmen bis 5, bis 15, bis 50 und bis 100 Mitarbeitern, die jeweils zwischen 9000 bis 60.000 Euro erhalten können. Die Soforthilfe wird über die Investitionsbank des Landes Brandenburg geleistet. Alle weiteren Informationen gibt es hier:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Bremen
Das Land Bremen hat bereits eine eigene Soforthilfe gestartet, die Unternehmen bis zu 9 Mitarbeitern mit 5000 Euro unter die Arme greifen soll. Höhere Beträge sollen ab dieser Woche verfügbar sein. Gleiches gilt für die Soforthilfe des Bundes, die ab dem 1. April über die Förderbank Bremen und Bremerhaven https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/beantragt werden kann.
Hamburg
Über die hamburgische Investitions- und Förderbank wird die Soforthilfe in Hamburg organisiert. Zusätzlich zu den Bundesmitteln gibt es ein eigenes Förderprogramm, das je nach Unternehmensgröße zwischen 2500 Euro (für Solo-Selbständige) bis 30.000 Euro (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter) zusätzlich zu den Bundesmitteln hinzufügt.
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
Dort findet sich auch eine Übersicht über weitere verfügbare Fördermaßnahmen.
Hessen
Auch in Hessen werden die Hilfen des Bundes durch eigene Mittel ergänzt. Je nach Mitarbeiterzahl gibt es bis zu 30.000 Euro. Über die Webseite des Regierungspräsidiums Kassel kommen Unternehmen zum Antrag:
https://rp-kassel.hessen.de//
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Bundesmittel für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter noch ergänzt durch Maßnahmen für Unternehmen mit bis zu 24 Beschäftigte (25.000 Euro) und bis zu 49 Beschäftigte (bis zu 40.000 Euro). Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern informiert über das Prozedere im Detail:
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe
Niedersachsen
In Niedersachsen kann derzeit nur die Soforthilfe des Landes beantragt werden, die über die NBank verfügbar ist. Wer in dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erleidet oder der Betrieb aufgrund behördlicher Anweisung geschlossen werden musste oder die liquiden Mittel nicht mehr ausreichen, um kurzfristige Verbindlichkeiten zu zahlen, ist förderwürdig.
Alle Details gibt es bei der NBank:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp
Rheinland-Pfalz
Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz kann die Soforthilfe des Bundes in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es auch dort ein Hilfsprogramm des Landes, das aus Sofortdarlehen besteht. Das Wirtschaftsministerium stellt alle nötigen Informationen hier zur Verfügung:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Saarland
Auch im Saarland kann die Bundeshilfe noch nicht beantragt werden. Daran werde mit Hochdruck gearbeitet. Zumindest die Landeshilfe in Höhe bis zu 10.000 Euro kann schon beantragt werden. Eine Übersicht bietet die Landesregierung:
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html
Sachsen
In Sachsen gibt es neben dem Bundesprogramm die Möglichkeit, ein günstiges Darlehen des Landes zu erhalten. Der Antrag auf die Fördermittel des Bundes kann über die sächsische Aufbaubank SAB online gestellt werden:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp
Sachsen-Anhalt
Die Soforthilfe des Bundes für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter wird vom Land aufgestockt durch Gelder für größere Unternehmen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt dient als Anlaufstelle für alle Anträge, wo es auch die dazugehörigen Detailinformationen samt weiteren Hilfspaketen gibt:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-coronavirus-informationen-fuer-unternehmen.html
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es das Programm des Bundes ohne weitere Ergänzug. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die auf ihrer Webseite über den Ablauf informiert:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Thüringen
In Thüringen erhalten Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern eine Soforthilfe in Höhe der Vorgaben vom Bund. Größere Unternehmen werden vom Land zusätzlich unterstützt. In dieser Woche soll ein neues Antragsformular verfügbar sein, das die Beantragung der Bundesmittel ermöglicht. Die Abwicklung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.
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