In Nordrhein-Westfalen
Städte künftig mit mehr Spielraum für S-Pedelecs
Ende Juli hat es einen entsprechenden Erlass vom Ministerium für Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben, berichtet unter anderem der WDR. Die Kleinkrafträder sollen damit gefördert werden und ihren Teil zur Mobilitätswende besser beitragen können. Vor Ort entscheiden die Städte selbst, welche Radwege für S-Pedelecs geeignet sind. Diese können die Städte dann mit einem Zusatzschild „S-Pedelecs frei“ markieren, wie es bereits in Baden-Württemberg zulässig ist. Der Freigabe sind allerdings auch Grenzen gesetzt. Geeignet seien Rad- und Wirtschaftswege außerorts und Radschnellverbindungen. Innerorts solle die Freigabe „nur in besonderen Ausnahme fällen erfolgen, wie z. B. bei benutzungspflichtigen baulichen Radwegen [...] an Hauptverkehrsstraßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h.“ Dort, wo starker Fußverkehr herrscht, dürfe keine Freigabe erfolgen. Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS NRW) begrüßt dieses Vorgehen grundsätzlich und empfiehlt den Kommunen eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Entscheidung wird ambivalent gesehen
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) freut sich ebenfalls, dass S-Pedelecs in der Zukunft mehr Wege zur Verfügung haben könnten. Doch es sei auch Vorsicht geboten: „S-Pedelecs dürfen aber auf keinen Fall den unmotorisierten Radverkehr verdrängen oder gefährden“, sagt ADFC-Pressesprecherin Stephanie Krone. Gerade unterdimensionierte Infrastruktur könnte durch die schnelleren Pedelecs schnell überlastet werden und die Unfallgefahrsteigen. Der ADFC präferiert hier die Lösung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, wodurch S-Pedelecs gut im Kfz-Verkehr mitfahren könnten.
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