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Diensträder sollen über das Jahr 2021 hinaus gefördert werden
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Neuer Regierungsentwurf:

Steuerliche Förderung von Diensträdern über 2021 hinaus ist geplant

Am Mittwoch, 31. Juli, hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket zur zusätzlichen steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen beschlossen. Laut dem vorliegenden Regierungsentwurf soll die Steuerfreiheit für Fahrräder und E-Bikes, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, verlängert werden – und zwar bis

Ende 2030. Aktuell ist die Förderung bis Ende 2021 befristet. Diese Pläne freuen natürlich Anbieter von entsprechenden Dienstradlösungen.

JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat erklärt dazu: „Die anvisierte Verlängerung der steuerlichen Förderung ist ein tolles Signal – Arbeitgeber und Angestellte haben jetzt mehr Planungssicherheit. Der Vorstoß der Bundesregierung zeigt einmal mehr: Die Politik hat das enorme Potenzial zielgerichteter steuerlicher Fördermaßnahmen für eine nachhaltige Mobilitätswende erkannt.“ Den Regierungsplänen zufolge soll auch die seit Jahresbeginn für E-Autos und S-Pedelecs gültige und bis dato ebenfalls bis 2021 befristete 0,5 Prozent Besteuerung („0,5 % Regel“) bis zum Jahr 2030 gelten. „Damit von der Fristverlängerung möglichst viele Angestellte profitieren, muss nun auch der für per Gehaltsumwandlung überlassene Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden“, so Holger Tumat. Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf beraten die gesetzgebenden Kammern Bundestag und Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause.

Der Regierungsentwurf kann im Detail online nachgelesen werden unter: www.bundesfinanzministerium.de/

1. August 2019 von Jürgen Wetzstein
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