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Schlechte Testnoten angezweifelt:

Stiftung Warentest gewinnt zwei Prozesse vor Gericht

Wenn Produkte bei Stiftung Warentest schlechte Noten erhalten, werden häufig Stimmen von vermeintlichen Opfern fehlerhafter Testmethoden laut, gerichtlich gegen die Berliner Warentester vorgehen zu wollen. Zwei Unternehmen haben jüngst den Gang vors Gericht unternommen - vergeblich. Die Urteile wurden zu Gunsten der Verbraucherschutzorganisation gefällt.

In einem Fall, so informiert soeben Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung, hatte die Firma Faber Castell beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen Behauptungen beantragt, die sich auf Buntstifte der Firma bezog. Unter der Überschrift "Gift im Stift" hatte die Stiftung Warentest in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Schulbedarf auf Schadstoffe untersucht und dabei Farbstifte der Firma Faber-Castell als "stark belastet" eingestuft. Sie hatte in der schwarzen Mine eines Buntstifts der Firma zu hohe Mengen von PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) gefunden. Im Lack eines Buntstifts wurde darüber hinaus ein gesundheitsgefährdender Phthalat-Weichmacher festgestellt. In der Frage, wie viele Schadstoffe tatsächlich in den Stiften enthalten waren, konnte die Firma Faber-Castell die von ihr behauptete Unwahrheit der gemachten Aussagen zur Überzeugung des Gerichts nicht glaubhaft machen. Auch hinsichtlich der Bewertung Schadstoffe folgte das Gericht der Argumentation der Stiftung und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

In einem weiteren Verfahren hatte die Firma Hipp beim Landgericht München I ebenfalls eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Stiftung Warentest hatte in der September-Ausgabe von test unter der Überschrift "Mehr Fett, bitte!" eine Untersuchung zu Babymenüs veröffentlicht und den zu geringen Fettgehalt der Produkte, so auch des Hipp-Babymenüs, bemängelt. Im Kern ging es bei dieser Auseinandersetzung darum, ob die Ernährungsempfehlungen der Stiftung Warentest mit den Höchstwerten der Diätverordnung für den Fettgehalt dieser Produkte in Einklang stehen. Das Gericht bejahte diese Frage und wies den Antrag ab.

Beide landgerichtlichen Urteile sind rechtskräftig.

27. November 2008 von Jürgen Wetzstein

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