Förderprogramm für Familien
Stuttgart kämpft mit dem Lastenrad gegen Feinstaub an
Die Subvention kann bis zu 2000 Euro bei Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads betragen. Allerdings gibt es den vollen Förderbetrag nur bei gleichzeitiger Abkehr vom Auto. Denn es werden 1.500 Euro, maximal aber 50 Prozent des Anschaffungspreises, sofort und 500 Euro nach 3 Jahren als "Nachhaltigkeitsbonus" ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Kraftfahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde. Dafür verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart hinzuweisen.
Gefördert werden alle E-Lastenräder, die ab dem Stichtag 4. Oktober gekauft wurden. Um Ungerechtigkeiten in der Anfangsphase zu verhindern, werden alle bis zum 31.10.2018 eingehenden Anträge als gleichwertig behandelt und auf jeden Fall eine (gegebenenfalls reduzierte) Förderung erhalten. Erst für Anträge ab dem 01.11.2018 wird dann das sogenannte Windhundprinzip angewandt, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist. Sollte die Fördersumme ausgeschöpft sein, wird dies auf der Internetseite Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien" kommuniziert. Dort finden sich auch noch detailliertere Informationen sowie der Förderantrag zum Runterladen.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist schriftlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart, S/OB - Lastenradförderung, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, einzureichen. Alternativ kann der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag als Scan elektronisch an die E-Mail-Adresse lastenrad@stuttgart.de oder per Fax an 0711/216-60755 gesendet werden.
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