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Kommunen können künftig leichter Tempo-30-Zonen einrichten.
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Verbände atmen auf

StVG-Novelle ist verabschiedet

Es ist vollbracht. Bundestag und Bundesrat haben heute die lange umstrittene Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Fahrradverbände begrüßen dies, von einer Seite kommt aber auch Kritik.

Im Kern ging es darum, die Ziele Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu im Gesetz zu verankern, um den Kommunen mehr Spielräume beispielsweise zur Einrichtung von Fahrradstraßen, Busspuren und Fußgängerüberwegen zu verschaffen. Auch die Anordnung von großflächigem Tempo 30 sollte erleichtert werden velobiz.de berichtete .

Burkhard Stork, Geschäftsführer beim ZIV – Die Fahrradindustrie, zeigt sich zufrieden: „Wir begrüßen es sehr, dass die StVG-Reform nach der Einigung im Vermittlungsausschuss nun auch vom Bundesrat beschlossen wurde. Endlich haben Vertreter:innen aus Bund und Ländern dieses wichtige Reformvorhaben zum Abschluss gebracht und geben damit den Kommunen deutlich größere Handlungsspielräume bspw. für die Einrichtung sicherer Fahrradinfrastruktur oder der Anordnung von Tempo 30. In der nächsten Sitzung des Bundesrates am 5. Juli muss nun noch die Reform der StVO folgen.“

Zustimmung und Mahnung

Auch der Fahrradclub ADFC hat sich seit Jahren für die Modernisierung stark gemacht. Er begrüßt die StVG-Novelle, mahnt aber weitere Schritte zugunsten der Verkehrssicherheit an.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt und Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen eröffnet. Mit der Reform werden Kommunen in der Lage sein, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten und so zügig die zahllosen Lücken im Radwegenetz zu schließen, ohne durch unsinnige Bürokratie ausgebremst zu werden. Jetzt geht es darum, die Straßenverkehrsordnung und die technischen Regelwerke ebenfalls auf Klimakurs zu bringen. Die Zeit drängt, denn schon 2030 soll Deutschland ein Fahrradland mit durchgängigen, attraktiven und sicheren Radwegenetzen sein.“

Vom ADFC kommt aber auch Kritik. Es fehle ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zur Vision Zero, bemängelt der Fahrradclub. Und das, obwohl das Ziel eines Verkehrs ohne Tote und Schwerstverletzte ausdrücklich das Leitbild des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes sei. Damit fehle ein eindeutiger Maßstab dafür, was mit dem Ziel Verkehrssicherheit im StVG überhaupt gemeint ist. Eine Reduzierung der Blechschäden beispielsweise reiche dafür nicht aus, so der ADFC. Lodemann: „Die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden - also der Kinder und Erwachsenen, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad unterwegs sind - muss höchste Priorität im Verkehrsrecht haben.“

Gefühlte Mondlandung

Der Verein Changing Cities e.V. kommentiert die jetzt erfolgte Entscheidung so: „Die Reform des StVG ist ein Kompromiss – viel mehr ist tatsächlich erforderlich, um Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Aber auch dieser etwas zögerliche Schritt ist eine gefühlte Mondlandung im Verkehrssektor: Wenn Bundestag und Bundesrat dieser überfälligen Einigung zustimmen, können tausende Kommunen endlich handeln und Tempo 30 einrichten. Bürger*innen in Kiez- und Superblocks-Initiativen zur Verkehrsberuhigung in Wohnvierteln warten darauf, dass der öffentliche Raum verkehrssicher und klimaresilient umgebaut wird. All das wird durch die Reform ermöglicht“, sagt Katharina Schlüter, Geschäftsführerin. Und Ragnhild Sørensen von Changing Cities ergänzt: „Die StVG-Reform ist absolut und dringend erforderlich. Um CO2-Neutralität und die Biodiversität wiederherzustellen, stehen wir aber vor viel größeren Herausforderungen als z. B. mehr Rad- statt Autofahrten. Da müssen wir ehrlich sein: Die Klimaneutralität, zu der sich alle demokratische Parteien bekennen, bedeutet, dass wir unseren Lebensstil in Teilen verändern müssen. Der Prozess ist nicht leicht, aber wir können ihn heute noch entscheidend mitgestalten – auch zum Besseren“.

14. Juni 2024 von Jürgen Wetzstein

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