Hersteller in Alarmbereitschaft
STVZO-Verschärfung ein Bremsklotz für den Anhängerverkauf?
Die Gesamtmasse soll bei der Nutzung von Fahrradanhängern künftig eine wichtige Rolle spielen. So sieht die plante StVZO-Änderungen, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Straßenwesen (BASt) auf den Weg gebracht werden sollen, vor, dass ab 60 Kilogramm Gesamtgewicht eine Auflaufbremse vorgeschrieben wird. Das würde bedeuten, dass bereits bei relativ kleinen Fahrradanhängern eine solche, technisch durchaus komplexe Einrichtung benötigt würde. Die Folge daraus ist leicht zu erahnen. Schon recht kleine Fahrradanhänger würden deutlich teurer und damit für potenzielle Interessenten unattraktiver. Diese Meinung vertritt auch Peter Hornung, der Kopf hinter Fahrradanhängerspezialist Hinterher, der prognostiziert, dass nach einer solchen Änderung der Markt in zwei Kategorien auseinanderfallen würde. Zum einen die ganz kleinen Einkaufs- und Hundeanhänger ohne Bremssystem, deren praktischer Nutzen sehr eingeschränkt ist und zum anderen große Profi-Anhänger über 3000 Euro mit Auflaufbremse, die jedoch für die meisten Anwender und alle Gelegenheitsnutzer völlig indiskutabel seien. Im Umkehrschluss würde das Mittelfeld, also jener Bereich mit dem größten Marktpotenzial vollständig wegfallen. „Aus unserer Sicht werden hier mit dem vorgeschobenen Argument der Sicherheit auf Radwegen Scheingefechte geführt, die in der Konsequenz aber eine radikale Verschärfung der Nutzung der bisher völlig unbedenklichen Fahrradanhänger bedeuten“, so Peter Hornung.
Mit großem Aufwand versucht Peter Hornung, auf die Problematik aufmerksam zu machen und hat dafür eigens eine „Broschüre StVZO“ auf den Weg gebracht, die er auf seiner Website zum Download bereitstellt. In verschiedenen Foren wird das Thema bereits intensiv besprochen. Zudem hat Hornung die PR-Arbeit forciert – mit Erfolg: Am Wochenende griff sogar „Spiegel Online“ das Thema auf. Im Bericht begründet ein Ministeriumsprecher die Verschärfungen mit wissenschaftlichen Untersuchungen der BASt und verweist auf aktuelle und einschlägige Normen für Fahrradanhänger, bringt aber gleichzeitig eine Erhöhung der Gesamtmasse von zunächst 50 auf 60 Kilogramm auf den Weg, was die Grundproblematik nicht aus dem Weg räumen dürfte. Falls es zu der Verschärfung kommen sollte, würde die wohl nur für neu in den Verkehr gebrachten Hänger gelten. Zudem gäbe es Übergangsfristen.
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