Falsches Signal:
VCD kritisiert StVO-Novelle
„Wer selbst regelmäßig mit dem eigenen Fahrrad, einem Lasten- oder Bike-Sharing-Rad unterwegs ist, weiß, wie schwierig es oft ist, einen Parkplatz für sein Fahrrad zu finden, ohne Fußgänger zu behindern. Bisher konnte man sich damit behelfen, das Rad am Straßenrand abzustellen. Der vorliegende StVO-Entwurf würde das verbieten. So beschneidet er einerseits die Rechte der Fahrradfahrer und engt andererseits Fußgänger auf dem ohnehin meist schmalen Bürgersteig ein. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist das ein falsches Signal. Gerade jetzt muss die StVO-Novelle dazu genutzt werden, den emissionsfreien Fuß- und Fahrradverkehr zu fördern.“
Bislang galt: Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, und kann deshalb auch am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Als einziges Fahrzeug dürfen Fahrräder auch auf dem Gehweg parken, wenn sie keine Fußgänger behindern. Gemäß der neuen Verordnung dürften Fahrräder künftig nur noch auf dem Gehweg abgestellt werden – nicht mehr am Fahrbahnrand oder auf Parkstreifen und in -buchten. Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger sind dort aber richtig aufgehoben, um Fußgänger nicht zu benachteiligen. „So wird die angeblich angestrebte Verlagerung des innerstädtischen Last- und Lieferverkehrs auf Fahrräder mit Anhänger und auf Lastenräder erschwert statt erleichtert“, kritisiert der VCD.
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