Zwei plus zwei kontra MCG
Verbaler Schlagabtausch nach Patenturteil vor dem BGH
Die Patentstreitigkeiten zwischen beiden Unternehmen hatten bereits auf der Eurobike 2007 begonnen. Dort hatte Burley einen Babysitz vorgestellt, bei dem Zwei plus zwei eigene Patente verletzt sah. Entsprechend reagierten die Kölner mit einer einstweiligen Verfügung, die laut MCG nach einer späteren Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf von Zwei plus zwei wieder zurückgenommen werden musste. Der Grund: Der vorsitzende Richter Dr. Kühnen habe in dem von Burley gezeigten Produkt keine Patenverletzung gesehen.
MCG hatte daraufhin vor dem Bundespatentgericht in München gegenüber Zwei plus zwei eine Nichtigkeitsklage erhoben. „Das ist die übliche Praxis mit dem Ziel, eine mögliche Patentrechtsverletzung explizit zu vermeiden“, heißt es hierzu von MCG.
Die Entscheidung, die dann in München gefällt wurde, kommentieren beide Parteien sehr unterschiedlich: Während es in einer ersten Mitteilung aus Köln heißt, dass nach dieser Instanz das Patent von Zwei plus zwei weiter Bestand habe, wenn auch „in leicht eingeschränktem Umfang“, spricht MCG in einer Reaktion auf die Pressemitteilung aus Köln von einer „nur noch etwa 50-prozentigen Deckung“ mit der ursprünglichen Form des Patents.
Merida Centurion legte Berufung ein und so musste in der nächsten Instanz der zuständige Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen endgültigen Urteilsspruch in dem seit drei Jahren währenden Patentstreit sprechen. Dieser wies die Berufung der Magstädter ab und bestätigte das Babysitz-Patent von Zwei plus zwei, was Geschäftsführer Andreas Gehlen mit folgender Aussage kommentierte: „Der Babysitz ist seit 2006 patentrechtlich geschützt. Eigentlich grenzt es an eine Unverfrorenheit, dass jemand, der einen Rechtsbruch mit einem Plagiat begeht, mit einer Löschungsklage gegen ein rechtmäßig erteiltes Patent vorgeht.“ Und genau diese Aussage stößt in Magstadt übel auf: „Ein der Merida & Centurion Germany GmbH durch Andreas Gehlen, Geschäftsführer der Zwei plus zwei GmbH, unterstellter ‚Rechtsbruch’, der ‚an eine Unverfrorenheit grenzt’, hat niemals stattgefunden, da die MCG den betreffenden Sitz niemals angeboten oder verkauft hat. Ziel der MCG war es vielmehr von Beginn an, durch die Verfahren Rechtssicherheit zu erlangen, um einen Burley-Sitz zum Babytransport zu entwickeln und auf dieser Grundlage der starken Kundennachfrage Rechnung zu tragen“, heißt es in einer Mitteilung aus Magstadt.
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