2 Minuten Lesedauer

Bundestag beschließt Button-Lösung

Verbraucher sollen beim Online-Kauf besser geschützt werden

Die vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung der Informationspflichten für den Onlinehandel hat ein bemerkenswertes Medienecho hervorgerufen. Kaum ein Medium, das nicht über das neue Gesetz berichtet hätte, mit dem den typischen Abo- und Abzockfallen begegnet werden soll. Doch auch seriöse Onlineshops müssen wohl in Details nacharbeiten.

Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, bei Online-Verträgen die Kunden künftig „klar und verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet“, wie es im Gesetzesentwurf heißt.

Überschaubare Änderungen für Shopbetreiber

Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft getreten. Zunächst steht noch die Unterschrift des Bundespräsidenten aus, bevor es dann im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Anschließend haben Shopbetreiber drei Monate Zeit, eventuell fällige Änderungen in ihrem Bestellprozedere durchzuführen. Bei zügiger Veröffentlichung könnte diese Frist bereits im Juni enden. Tatsächlich wird wohl nur überschaubarer Handlungsbedarf für seriöse Online-Shops durch das neue Gesetz entstehen. Beim Kauf von physischen Gütern wird bereits heute vor Abschluss der Bestellung klar über Produktkosten und Lieferkosten informiert. Mindestlaufzeiten von eventuellen Abonnements müssten ebenfalls klar kommuniziert werden, sind beim Warenhandel aber sehr unüblich. Die wichtigste Änderung für Shopbetreiber wird wohl die eventuelle Umbenennung des „Bestellung abschließen“-Buttons in „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“. Welche Formulierung hier dann tatsächlich als ‚“entsprechend eindeutige Formulierung“ akzeptiert wird, ist aber offenkundig noch nicht abschließend geklärt.

Verhaltenes Lob für das Gesetz

Entsprechend sehen einige Organisationen die neue Button-Lösung als „eigentlich überflüssig“ an, wie es etwa der bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels) formuliert. Beim Handel mit Waren „ist der Kunde durch Preisangabenverordnung, bereits bestehende gesetzliche Informationspflichten und das 14 tägige uneingeschränkte Widerrufs- und Rückgaberecht schon hinreichend gesetzlich geschützt. Vollzugsdefizite wird die „Buttonlösung" nicht kompensieren.“ Entsprechend verhalten fällt das Lob für die neue Lösung seitens des Verbandes aus: „Wir sind froh, dass der jetzt getroffene Kompromiss keine zusätzlichen Schritte oder unangemessene Hürden für den Einkauf im Internet aufbaut“, so bvh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. "Das bequeme und sichere Einkaufen im Netz ist schließlich selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Lebens geworden."

Der gesamte Gesetzesentwurf findet sich hier.

5. März 2012 von Daniel Hrkac
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login