„Wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder“
ZIV informiert zu digitalen Betriebsanleitungen
Seit der EU-Maschinenverordnung (VO 1230/2023) bestehen Festlegungen hinsichtlich der Bereitstellung einer digitalen Betriebsanleitung für Elektrofahrräder. Grundsätzlich kann nun eine Betriebsanleitung in digitaler Form bereitgestellt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in Kapitel II, Artikel 10, Abschnitt (7) der Maschinenverordnung beschrieben. Da ein Elektrofahrrad für die Benutzung durch nichtprofessionelle Nutzende vorgesehen ist, müssen Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme und dessen sichere Verwendung wesentlich sind, in Papierform bereitgestellt werden.
Der Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde aktualisiert (Edition 2.3) und enthält in § 255 nun ebenfalls Festlegungen zu digitalen Betriebsanleitungen und der damit einher gehenden Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheitsinformationen in Papierform.
Im dazu verfassten Dokument „Wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder“ erklärt der ZIV, gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen sowie der Gesellschaft für Technische Kommunikation– tekom Deutschland e.V., velotech.de GmbH und dem Zedler-Institut, worauf Hersteller bei der Betriebsanleitung achten sollen, um den Anforderungen zu genügen.
Das Dokument ist als Vorlage nutzbar, das dann von den jeweiligen Unternehmen nur noch in den Platzhaltern zu vervollständigen sind. Weitere Informationen dazu gibt es:
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