Klage eingereicht durch Electric Empire:
Versicherungsschutz für nicht zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge in der Diskussion
Das Problem aus Sicht des Verbandes besteht darin, dass unklar ist, wie Versicherungen mit eventuellen Schadensfällen umgehen werden. Einerseits versichern sie Fahrzeuge, die eigentlich nicht auf die Straße dürfen und nehmen dafür auch Geld. Sie müssten dies tun, da sie durch gesetzliche Vorgaben dazu gezwungen sind. Andererseits steht zu befürchten, dass sie im Schadensfall Regressansprüche an ihre Kunden geltend machen könnten, eben weil die Fahrzeuge letztlich illegal im Straßenverkehr unterwegs waren.
Eine vergleichbare Situation war bereits rund um Segways vor über zehn Jahren entstanden. Damals lehnten Versicherungen einen Versicherungsschutz für Segways ab. Begründet wurde dies in der Regel mit dem Fehlen einer Betriebserlaubnis. Letztlich wurde durch die Gerichte entschieden, dass im Zusammenhang mit dem sogenannten Kontrahierungszwang, also der Pflicht, einen Vertrag einzugehen, ein Versicherungsvertrag auf Antrag des Segway-Fahrers zustande kommt, unabhängig vom Bestehen einer Betriebserlaubnis. Wie die Situation für die neuen Gefährte aussieht, will der Verband nun also klären lassen.
Im Detail beschreibt der Verband die Situation in seiner Pressemitteilung:
„Nutzer von Fahrzeugen ohne Lenk- und Haltestange sind de facto und aufgrund einer bisher vom BMVI angekündigten, aber nicht in Kraft gesetzten Ausnahmeverordnung, illegal auf deutschen Straßen unterwegs. Ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz gemäß dem Pflicht-versicherungsgesetz im deutschen Straßenverkehr zu führen ist jedoch gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes als Straftatbestand mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Trotz fehlender ABE und geregelter Rechtsgrundlage ist es vielen Fahrern aktuell trotzdem möglich, bei verschiedenen Versicherungen den erforderlichen Versicherungsschutz für z.B. ein MonoWheel, Elektro-Skateboard oder auch einen E-Tretroller ohne die an sich zwingende Straßenzulassung zu erhalten. Denn die Versicherungen sind gemäß § 5 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes gezwungen, auf Antrag eine Versicherung für jedes Kraftfahrzeug abzuschließen.
Zwar begrüßt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge die Tatsache, dass möglichst viele Nutzer versichert am Verkehr teilnehmen können, allerdings ist es gleichzeitig beunruhigend, da nicht endgültig geklärt ist, was im Schadensfall passiert. Hier sind durchaus Szenarien, wie eine Verweigerung der Regulierung oder Schadensübernahme mit anschließender Klage zur Einforderung entstandener Kosten, möglich.
Um nun Klarheit und eine sichere Nutzung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen, hat Lars Zemke, Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge e.V, Klage beim Amtsgericht München gegen die Allianz Deutschland AG, eingereicht. Anhand der Forderung für den nötigen Versicherungsschutz für fünf unterschiedliche Elektrokleinstfahrzeuge möchten wir ein belastbares Urteil erwirken, welches Rechtssicherheit beim Thema Versicherungsschutz für alle Nutzer schafft. Darüber hinaus sehen wir als Bundesverband in der Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung aller Beteiligten im Straßenverkehr. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Prozess in der teilweise sehr emotionalen und auch unsachlichen geführten Diskussion zum Thema E-Scooter, auch neuen Schwung in das durch die Bundesregierung auf Eis gelegte Thema zur einheitlichen legalen Regelung aller Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland bringen wird.“
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