Offener Brief an Verkehrsexperten
VSF spricht sich deutlich gegen eine Helmpflicht für Radfahrer aus
„Sehr geehrter Herr Burkert,
mit Befremden und Unverständnis haben wir Ihre Äußerungen zum Thema Helmpflicht für Radfahrer zur Kenntnis genommen. Sie räumen selbst ein, dass ein solcher Vorschlag „unpopulär“ sei. Im Falle einer Helmpflicht wäre aber nicht die Frage der Beliebtheit entscheidend, sondern die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung – und hier sind sich alle Fachleute darüber einig, dass im Hinblick auf die Sicherheit von Radfahrern eine Helmpflicht absolut kontraproduktiv wäre. Vereinfacht ausgedrückt: „Dieser Schuss ginge nach Hinten los“!
Eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer würde zu einem Rückgang der Fahrradnutzung in Deutschland führen. Es ist aber bekannt, dass gerade die Steigerung des Radverkehrsanteils das Radfahren sicherer macht, weil dann die Radfahrer stärker im Bewusstsein anderer Verkehrsteilnehmer sind. Ein Rückgang des Radverkehrs hätte also negative Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeit für Radfahrer. Diese Erkenntnis hat sich in den letzten Jahren ja auch im BMVI durchgesetzt und dazu geführt, dass sich auch der Minister klar gegen eine Helmpflicht positioniert hat und stattdessen eine Erhöhung der freiwilligen Helmtragequote anstrebt. Auch im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 2020) ist diese Position aus guten Gründen so definiert. Der VSF e.V. unterstützt diese Haltung und engagiert sich für das freiwillige Tragen von Helmen über seine Mitgliedsunternehmen vor Ort und beispielsweise auch als Kooperationspartner des BMVI und mit der Deutschen Verkehrswacht im Rahmen der Kampagne www.ich-trag-helm.de .
Der VSF e.V. begrüßt es sehr, wenn Sie sich als Vorsitzender des Verkehrsausschusses für die Sicherheit der Radfahrenden stark machen. Wir wünschen uns hier aber ein konstruktives Engagement. Stichworte wären z.B. eine substanziell verbesserte Infrastruktur für den Radverkehr als effektivste Maßnahme für mehr Sicherheit, aber auch Projekte zur nachhaltigen Verbesserung des Verkehrsklimas sowie die Festlegung von Tempo-30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit zur Verringerung der Differenzgeschwindigkeit zwischen Kfz- und Radverkehr. Auch gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Abbiegeunfällen, insbesondere mit LKW, wären zielführend und sind längst überfällig.
In diesem Sinne arbeiten wir gerne weiterhin mit Ihnen zusammen und stehen dem Verkehrsausschuss mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.“
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