Leitlinien verfasst:
Waldgesetz in Hessen: Runder Tisch führt zu konstruktivem Dialog
Fünf Stunden dauerte der Gesprächsmarathon, der in einem konstruktiven Rahmen ablief, nachdem sich die verschiedenen Parteien zuvor einen öffentlichen Schlagabtausch geliefert hatten. Und dabei wurden auch einvernehmliche Ergebnisse erzielt, die von allen beteiligten Verbänden getragen werden.
Die vereinbarten Leitlinien zum Waldgesetz lauten wie folgt:
- Der Wald soll für alle nutzbar sein.
- Gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur ist unerlässlich. Dem Schwächeren gebührt der Vorrang.
- Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann.
- Das illegale Anlegen von Wegen ist zu unterbinden.
- Zur Konfliktlösung ist die Besucherlenkung durch Ausweisung spezieller Reitwege oder Mountainbike-Strecken sinnvoll.
- Veranstaltungen, die nach Art und Umfang zu einer Beeinträchtigung des Waldes führen können, bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Dies gilt auch für kommerzielle Veranstaltungen.
- Der Begriff der Beeinträchtigung muss definiert werden.
- Auf eine Vorschrift, die das Betretungsrecht mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks regelt, wird verzichtet.
- Die beteiligten Verbände streben den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung zur Ausübung des Natursports in hessischen Wäldern an, um die notwendige lokale und regionale Verständigung zu fördern.
Thomas Kleinjohann, Vorsitzender der DIMB, sagt zu den Ergebnissen: „Wir Radfahrer sind insbesondere erleichtert, dass wir den im Rahmen der öffentlichen Diskussion teilweise entstandenen Eindruck revidieren konnten, ohne Rücksicht auf Verluste überall durch den Wald brettern zu wollen.“ Und weiter: „Werden Konfliktbereiche mit entsprechenden Gefährdungen festgestellt, sind wir Radfahrer dann gefordert, uns vor Ort beispielsweise bei der Installation einer funktionierenden Besucherlenkung aktiv einzubringen. Was für uns heißt, dass eine eventuell tatsächlich notwendige Wegesperrung in der Regel durch ein attraktives Alternativangebot begleitet werden sollte, damit die Akzeptanz der Maßnahme möglichst hoch ist. Wenn der begonnene Dialog weiterhin derart konstruktiv fortgeführt wird, sollte auch dies gelingen“, blickt der DIMB-Vorsitzende optimistisch in die Zukunft.
Lucia Puttrich dazu: „Wir werden auf der Basis der Leitlinien einen Vorschlag für eine Wegedefinition im Waldgesetz machen und in einem weiteren Termin mit den betroffenen Verbänden und Gruppierungen diskutieren“.
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