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Wann ist ein Pedelec ein Fahrrad?
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Report - Normen

Wann ist ein Pedelec ein Fahrrad?

Deutschland ist international dafür bekannt, dass hier so ziemlich alles geregelt ist. Eine Ausnahme bilden die schnellen S-Pedelecs. Dürfen sie auf Radwegen fahren oder müssen sie bei entsprechender Beschilderung sogar? Und was ist ein »geeigneter Helm« für S-Pedelecs? Diese Fragen gilt es zu ­klären.

Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer. Nur welche? Für konventionelle Fahrräder ist das klar geregelt: Für sie besteht etwa bei entsprechender Beschilderung die Radwegebenutzungspflicht, einen Helm zu tragen, ist dagegen nicht vorgeschrieben. Pedelecs, die nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen, gelten vor dem Gesetz als Fahrräder. Hier kommen also dieselben Vorschriften zur Anwendung. »Wir hoffen, dass es in dieser Hinsicht keine Änderungen gibt«, sagt Siegfried Neuberger, Geschäftsführer beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). »Die Einstufung der Pedelecs als Fahrräder hat entscheidend zu ihrem Erfolg beigetragen.« Diese Auffassung wurde jüngst auch durch Studien und Gerichtsentscheidungen bestätigt. So stellte etwa im Juli dieses Jahres das Landgericht Detmold in einer Entscheidung zu einem Unfallhergang das Pedelec mit dem konventionellen Fahrrad gleich.

S-Pedelec = Kleinkraftrad

Komplett anders stellt sich die Gesetzeslage bei den sogenannten S-Pedelecs dar, die bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h elektronische Unterstützung leisten. Die aktuelle Situation ist jedenfalls teilweise nicht benutzerfreundlich. Wer mit einem S-Pedelec im Straßenverkehr unterwegs ist, muss schon sehr aufpassen, um nach geltender Rechtslage alles richtig zu machen. Nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung (laut der Antwort auf eine Anfrage des Bundestags 2012) gelten die schnellen Pedelecs nämlich zwar als Kleinkrafträder, aber nicht mehr als Leichtmofas – zumindest im Hinblick auf die Helmpflicht. Hintergrund ist, dass das Bundesverkehrsministerium die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der S-Pedelecs nicht bei 20 km/h (Höchstgeschwindigkeit ohne Tretleistung), sondern bei 45 km/h (inklusive Treten) einordnet. Fahrradhersteller Derby Cycle, der unter seinen Marken Kalkhoff, Raleigh, Focus und Univega auch zahlreiche S-Pedelec-Modelle anbietet, kann mit der aktuellen Rechtslage gut leben. »Von der Geschwindigkeit her ist die Einordnung als Kleinkrafträder sicherlich sinnvoll«, sagt Pressesprecher Arne Sudhoff.
Ob ein S-Pedelec auf einem Fahrradweg fahren darf, ist derzeit unklar – selbst wenn dieser für Leichtmofas freigegeben ist. Aus dem Bundestag verlautete im Juni, dass geplant sei, außerorts Radwege für S-Pedelecs freizugeben. Bei entsprechender Zusatzbeschilderung (z. B. »E-Bikes frei«) soll die Radwegebenutzung für S-Pedelecs sogar verpflichtend sein. Eine ideale Lösung in dieser Frage gibt es wohl nicht. »Man muss die Vor- und Nachteile abwägen«, sagt Sudhoff. Ein S-Pedelec auf der Straße ist natürlich dem Autoverkehr ausgesetzt. Andererseits könnten auf dem Radweg langsamere Radfahrer von einem schnellen Pedelec leicht überrascht werden. Grundsätzlich nicht einverstanden mit der Radwegebenutzungspflicht ist Hannes Neupert von Extra Energy e. V.. Er plädiert dafür, sie komplett aufzuheben und allen Fahrrad- und Pedelec-Fahrern die Wahl zu lassen.

Wunsch und Wirklichkeit

Zur Klassifizierung von Pedelecs wird neben der maximal unterstützten Geschwindigkeit auch die Motorleistung berücksichtigt, die bei bis zu 250 (bis 25 km/h) bzw. 500 Watt (bis 45 km/h) liegen darf. Extra Energy setzt sich dafür ein, statt der reinen Motorleistung die Leistungsfähigkeit des Menschen heranzuziehen und daran die maximale Unterstützungsgeschwindigkeit zu koppeln. Diese und weitere Anregungen (nicht nur für Deutschland) wie etwa ein Tempolimit von 30 km/h innerhalb von Städten, das für alle Verkehrsteilnehmer gelten soll, stammen aus einer Wunschgesetzgebung für Pedelecs, die Extra Energy gemeinsam mit anderen Organisationen bereits 2012 erarbeitet hat. »Das hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren«, sagt Neupert. Die Realität allerdings bewege sich in eine andere Richtung. Nach wie vor unterscheidet sich die Regulierung von E-Bikes und Pedelecs in den wichtigsten Märkten deutlich.

Schwebezustand bei der Helmpflicht

Noch komplizierter wird es bei der Helmpflicht, die für S-Pedelec-Fahrer auf jeden Fall besteht. So viel ist klar. Allerdings reicht nach aktueller Rechtsauffassung dafür kein gängiger Fahrradhelm. Dagegen würde ein Motorradhelm für S-Pedelecs natürlich ausreichend Schutz biten, ist jedoch wegen seines hohen Gewichts und der geringen Belüftung kaum zumutbar. »Ein Motorradhelm für S-Pedelec-Fahrer ist einfach ungeeignet. Diese Situation ist extrem unbefriedigend«, erklärt Neuberger. Aus diesem Grund wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Industrie und von Prüfinstituten eine Norm speziell für S-Pedelec-Helme entwickeln. Dabei stehe man in engem Austausch mit den Niederlanden, wo dieselbe Problematik besteht. Neuberger hofft, dass bereits im kommenden Jahr ein Entwurf für die Norm vorgelegt werden kann. Darin sollte aus seiner Sicht ein Fahrradhelm mit einigen Anpassungen, etwa einer größeren Schutzzone, beschrieben werden. Bis die neue Norm in Kraft tritt, gilt weiterhin, dass S-Pedelec-Fahrer nach § 21 a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung einen »geeigneten Helm« tragen müssen. Wie der genau aussehen soll, lässt sich gegenwärtig nicht in Erfahrung bringen.
Eine mögliche Antwort gibt z. B. Cratoni mit dem Vigor, der die geltende Norm für Motorradhelme (ECE-R 2205) erfüllt. Er bringt ein Gewicht von 850 Gramm auf die Waage, was für einen Motorradhelm sehr leicht ist, für einen Fahrradhelm aber natürlich nicht. Insgesamt sehen die Helmhersteller bei S-Pedelec-Modellen, »eine Chance, ihre Kompetenz im Technologiebereich unter Beweis zu stellen«, wie Alexander Selch, Geschäftsführer der Uvex Sports Group, erklärt. »Es gilt, die Anforderungen in dem Segment S-Pedelecs zu erkennen und auch hier diesen Zusatznutzen zu entwickeln«, fügt Selch hinzu.
»Die neue Norm für S-Pedelec-Helme ist überfällig«, fordert auch Neupert. Schließlich sei ein Motorradhelm nicht nur nicht geeignet, sondern aufgrund von drohender Überhitzung wegen der schlechten Lüftung beim sportlichen Fahren eines Pedelec-45 sogar gefährlich. Sinnvoll sei es auf jeden Fall, dass für die schnellen Pedelecs andere Regeln als für die langsameren Modelle und konventionelle Fahrräder gelten. »Das Pedelec-45 ist kein Fahrrad mehr«, erklärt Neupert. »Es wird sich immer mehr in Richtung Motorrad entwickeln.« Für die Schutzkleidung gelte das jedoch nur bedingt. »Der Helm als solches ist infrage zu stellen«, regt Neupert an. Moderne Schutzwesten mit eingebautem Airbag-Effekt würden insbesondere den Nacken besser schützen. Auch hierfür existiert natürlich noch keine Norm. »Hier ist die Industrie an der Reihe, konkrete Vorschläge im Rahmen der Standardisierung einzubringen und so dem Gesetzgeber ein Basis für sinnvolle Gesetze zu bieten«, so Neupert.

Neue Pedelec-Kategorie?

Eine Kategorie, die noch als Fahrrad gelten könnte, wäre aus Sicht von Extra Energy ein Modell mit einer maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit von 32 km/h. »Das Pedelec-32 lässt sich noch mit Fahrradtechnik darstellen«, ist Neupert überzeugt. Gerade für Tempo-30-Zonen würden sich Pedelecs eignen, die nicht schon bei 25 km/h ihre Arbeit einstellen oder sogar eine Bremswirkung entfalten. Tempo 32 für Pedelecs würde so die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, da weniger Überholvorgänge zwischen Pkw und Pedelec-Fahrern nötig sind. Bei Derby Cycle steht man der Idee eines Pedelecs mit maximaler Unterstützungsgeschwindigkeit zwischen 30 und 35 km/h offen gegenüber. »Solche Denkanstöße sind wichtig«, erklärt Pressesprecher Sudhoff. »Das ist etwas, was wir in der Branche diskutieren sollten.«
Festzustehen scheint, dass sich der E-Bike-Markt national und international relativ ungebremst weiterentwickelt. Die Gesetzgebung hat eindeutig noch Nachholbedarf. »Hier sind klare Regeln gefragt«, so Sudhoff. »Da ist vor allem auch die Politik gefordert.« Bis die neue Norm für S-Pedelec-Helme in Kraft tritt, herrscht jedenfalls erstmal ein rechtsfreier Raum auf dem Kopf. Die Auswirkungen auf die Praxis dürften in der Zwischenzeit allerdings überschaubar sein. Wer einen modernen Fahrrad- oder Pedelec-Helm trägt, sollte kaum Probleme bekommen. Die Erfahrung zeigt, dass die Polizei selbst Probleme mit der Einordnung von S-Pedelecs hat.

21. Oktober 2015 von Oliver Bönig

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