Laut Bundesregierung
Medienbericht: Helmpflicht für S-Pedelecs besteht schon jetzt
Auslöser der jüngsten Wende in der Debatte um eine Helmpflicht bei S-Pedelecs sind Berichte von Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Dort wird unter Berufung auf Aussagen aus der Bundesregierung eine bereits bestehende Schutzhelmpflicht für Pedelecs der S-Klasse sowie für E-Bikes reklamiert. Begründet wird dies mit dem geltenden Recht für Kleinkrafträder, zu denen schnelle Pedelecs zählen. Und dieses Recht schreibt das Tragen eines „geeigneten“ Helmes vor. Und hier geht die Verwirrung weiter. Denn bislang ist völlig unklar, welche Eigenschaften ein solcher Helm überhaupt erfüllen muss. Wie ZIV-Frontmann Siegfried Neuberger auf velobiz.de-Anfrage bestätigt, sei man gerade dabei, dies erst mit dem Bundesverkehrsministerium und dem BAST (technisch-wissenschaftliches Institut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) abzuklären. Bis wann sich daraus konkrete Ergebnisse ergeben können, sei momentan schwer abzuschätzen.
Ein gewöhnlicher Fahrradhelm allerdings, der ja auch bei Rennrädern als ausreichend angesehen wird, sei es jedenfalls nicht, heißt es in der Pressemeldung der WAZ-Gruppe.
Für die Fahrradbranche ist damit eine unbefriedigende Situation entstanden: Die Verunsicherung der Verbraucher wird durch die jüngsten Nachrichten verstärkt – und Lösungen für die Helmdebatte sind kurzfristig nicht in Sicht. Und es ist kaum anzunehmen, dass S-Pedelec-Fahrer zwischenzeitlich auf einen Mofa-Helm ausweichen wollen, bis es zugelassene S-Pedelec-Helme gibt.
Gewöhnliche Pedelecs (bis zu 25 km/h Motorunterstützung) sind von dieser Diskussion übrigens weiterhin ausgenommen, weil sie den Fahrrädern gleich gestellt sind und damit eine Helmpflicht entfällt.
Verknüpfte Firmen abonnieren
für unsere Abonnenten sichtbar.