Messen in Deutschland:
Welche Einreisebestimmungen gelten für internationale Messebesucher?
Der internationale Reiseverkehr ist aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt. Davon betroffen sind auch Messeteilnehmer aus dem Ausland. Für sie gelten in Deutschland spezielle Einreisebedingungen. Die wichtigsten Infos dazu veröffentlicht der Verband der Messewirtschaft Auma.
Prinzipiell gilt: Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Es gibt jedoch Unterschiede: Für Einreisende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Ländern, die auf der Positivliste stehen, bestehen keine Reisebeschränkungen.
Aus allen anderen Ländern können Messeteilnehmer ebenfalls einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden. Jedoch müssen sie dies bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Deutschland auch nachweisen können: Mitarbeiter von ausstellenden Unternehmen müssen eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme vorlegen. Messebesucher müssen ihre Eintrittskarte zur Messe und zusätzlich eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller am Ort auf der Messe vorlegen.
Quarantänepflicht?
Die Entscheidung über eine eventuelle Quarantänepflicht ist aktuell Ländersache. Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist in der Regel derzeit nur von der Quarantänepflicht befreit, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Auma rät Messeteilnehmern, vor der Einreise zu überprüfen, welche Quarantäne- und Testpflichten in dem jeweiligen Bundesland, in das sie einreisen, gelten.
Diese und weitere Informationen zum Thema Corona und Messen veröffentlicht Auma auf der Verbandswebsite unter
https://www.auma.de/de/medien/meldungen/corona-virus
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