Bundeskartellamt hat eingegriffen:
Werbeverbot während der Olympischen Spiele gelockert
„Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) begrüßt das Ergebnis des Verfahrens und sieht ein positives Signal zur Stärkung der Athleten- und Sponsorenrechte. Nunmehr muss individuelle, rechtlich erlaubte Werbung von Sportlerinnen und Sportlern im Zeitraum der Olympischen Sommer- und Winterspiele nicht mehr beim DOSB angemeldet werden. Der dazugehörige Leitfaden ist rechtlich nicht bindend und dient nur mehr der Information.
Es ist in diesem Zusammenhang zudem wegweisend, dass zumindest deutsche Sportlerinnen und Sportler bei Verstößen gegen die IOC-Regel 40 (Werbeverbotsregel) nicht mehr von Olympischen Spielen ausgeschlossen werden können und auch keine weiteren sportlichen Sanktionen zu befürchten haben. In solchen Fällen wäre zudem nicht die Sportgerichtsbarkeit zuständig, sondern es ist vielmehr der ordentliche Rechtsweg vor deutschen Gerichten vorgesehen. Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen, der es deutschen Athleten und deren Sponsoren ermöglicht, werblich stärker von der Teilnahme an Olympischen Spielen zu profitieren. Diese Entscheidung könnte europaweit Zeichen setzen. Dies gilt umso mehr, als dass Sportlerinnen und Sportler heute überregional bzw. global als Identifikations- und Imageträger wahrgenommen werden und nicht mehr ausschließlich innerhalb der Grenzen eines Landes, so dass mehrere EU-Mitgliedstaaten betroffen sind.
Aus wirtschaftlicher Perspektive der Olympia-Sponsoren und Nicht-Olympiasponsoren der Sportartikelbranche bleibt jedoch festzuhalten, dass sie die bestehende deutsche und europäische Gesetzgebung zum Sponsorenschutz nach wie vor als vollkommend ausreichend betrachten. Eine Sonderregelung zum Schutz der Sponsoren, wie sie in der IOC Regel 40 für die Olympischen Sommer- und Winterspiele nach wie vor international vorgesehen ist, bedarf es aus Sicht der Sportartikelhersteller nicht. Gerne engagieren sich die Firmen als Sponsoren im Rahmen der Olympischen Spiele auch ohne solche zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie es auch bei anderen Sportveranstaltungen üblich ist.“
Verwaltungsverfahren eingeleitet
Das Bundeskartellamt hatte 2017 ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den DOSB und das IOC eingeleitet. Die beiden Organisationen hatten daraufhin im Dezember 2017, im Vorfeld der Olympischen Spiele von Pyeongchang, erste Verbesserungen an den Werberegeln vorgenommen. Das Bundeskartellamt hatte diese veränderten Regeln aufgrund der nahenden Winterspiele vorläufig akzeptiert, gleichzeitig aber angekündigt, diese eingehender überprüfen zu wollen.
Die Anfang 2018 durchgeführte Befragung von zahlreichen Sportlern und Sponsoren in Deutschland hat ergeben, dass die ursprünglichen Anpassungen nicht ausreichend waren, um die Werbebeschränkungen in einem hinreichenden Ausmaß auszuräumen. Daher hat das Bundeskartellamt ab April 2018 weitere Ermittlungen sowie in der Folge Verhandlungen mit IOC und DOSB über eine Verbesserung und Konkretisierung der Zusagen aufgenommen.
Das Bundeskartellamt informiert ausführlich darüber unter www.bundeskartellamt.de
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