Geplante StVO Novelle
ZIV bezieht Position zu den E-Bike-Plänen des Bundesverkehrsministeriums
Der ZIV geht dabei insbesondere auf die geplanten Regelungen zur Benutzung von Radwegen durch E-Bikes ein. Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Verkehrsschildes vor, mit dem Fahrradwege für die Nutzung von E-Bikes freigegeben werden können.
Der ZIV kritisiert die Verwendung des Begriffs „E-Bike“, der laut ZIV im BMVI-Entwurf nur Elektrofahrräder erfasse, die mit einem Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren können, auch ohne dass der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt. „Im Gegensatz zu den Pedelecs, bei denen die Unterstützung des Elektromotors bis 25 km/h nur dann einsetzt, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, die als Fahrräder eingestuft sind und immer auf Radwegen gefahren werden dürfen, sind die vom Gesetzgeber gemeinten E-Bikes auch heute schon Mofas, für die es bereits ein Zusatzschild gibt. Mit Mofas dürfen nach aktueller Gesetzeslage Fahrradwege außerorts immer und innerorts, wenn der Radweg durch das Zusatzschild ‚Mofa frei‘ gekennzeichnet ist, benutzt werden“.
Der ZIV fordert jedoch schon seit langem, dass Radwege auch für die schnellen E-Bikes (bis 45 km/h Unterstützung) freigegeben werden können, wenn diese Wege aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden geeignet sind. „Diese Fahrzeuge sind eine hervorragende Alternative zum Pkw, auch wenn größere Entfernungen zurückgelegt werden müssen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Förderung der Attraktivität dieser umweltfreundlichen Elektrofahrzeuge sollten Radwege - insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften - mit schnellen E-Bikes befahren werden dürfen, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt“, so der ZIV.
Der ADFC, der die neue STVO-Novelle ebenfalls kritisiert hat (velobiz.de berichtete) , ist hier jedoch anderer Meinung. Hier wird der Standpunkt vertreten, dass die schnellen Pedelecs grundsätzlich nicht auf Radwegen fahren sollten.
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