Reaktion auf Verkehrsministerkonferenz
ZIV unterstreicht Forderungen nach einer fahrradfreundlichen StVO-Reform
In einer Pressemitteilung heißt es vom ZIV dazu: „Auch der ZIV sieht die Nutzung von sogenannten E-Rollern auf Gehwegen sehr kritisch und hatte seine Bedenken gegenüber den Landesministerien im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz geäußert. Der ZIV begrüßt zwar grundsätzlich neue Mobilitätsformen, die den städtischen Verkehr entlasten und umweltfreundlicher gestalten, und sieht in diesen Fahrzeugen durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum Mobilitätsmix. Jedoch muss ihre Teilnahme am Straßenverkehr sicher gestaltet werden, sodass es für keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Gefährdungen kommt.“
Nutzung durch Jugendliche
Insbesondere die Nutzung der Fahrzeuge von Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer Geschwindigkeit bis zu 12 km/h auf Gehwegen erhöht aus Sicht des ZIV die Gefahr für Fußgänger massiv. Auch die Nutzung der E-Roller auf Radwegen berge großes Konfliktpotenzial. „Solange Radverkehrsanlagen in einem Zustand sind, der nicht einmal eine sichere Abwicklung des Radverkehrs ermöglicht, ist es grob fahrlässig weitere Fahrzeuge auf die Radwege abzuschieben. Um die zu erwartende Mehrbelastung durch Elektrokleinstfahrzeuge aufnehmen zu können, muss dementsprechend ein zügiger Ausbau der Fahrradinfrastruktur in großem Maßstab durchgeführt werden“, fordert der ZIV. Am 17. Mai soll im Bundesrat über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entschieden werden.
15-Punkte-Plan beschlossen
Zudem beschlossen die Verkehrsminister der Länder einen 15-Punkte-Plan, der den Radverkehr bundesweit sicher und attraktiver gestalten soll. Sie forderten den Bund auf, eine fahrradfreundliche StVO-Novelle auf den Weg zu bringen, wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Darin solle u.a. eine Mindestüberholabstand von 1,50 Meter sowie eine vereinfachte Anordnung von Tempo 30 an wichtigen Radstrecken festgeschrieben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange, sieht die Vorschläge kritisch. Sie seien „dazu geeignet, auf lange Sicht dem Fahrrad eine einzigartige Privilegierung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln zu verschaffen", erklärte er dem „Spiegel“. „Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte“, so Lange gegenüber dem Nachrichtenmagazin weiter.
Hier hakt der ZIV ein. Aus Sicht des ZIV seien jedoch gleiche Rechte für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland bislang Utopie. „Bei der StVO-Reform geht es nicht um eine Privilegierung von Radfahrern, sondern darum, die seit Jahrzehnten zementierte Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs aufzubrechen und eine tatsächliche, längst überfällige Gleichstellung aller Verkehrsmittel herzustellen“, so der ZIV.
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