OLG fällt Urteil:
Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverstöße von Amazon
Auslöser war das Verkaufsangebot eines Marketplace-Händlers auf Amazon, bei dem ein nicht mehr gültiger, alter UVP-Preis genannt wurde. Der Beklagte meinte, er würde dafür nicht haften, da die Angabe von Amazon selbst stammen würde und eingestellt sei.
Das OLG Köln (Az.: 6 U 115/14) hat hierzu deutlich gemacht, dass es dieser Argumentation nicht folgt, sondern eine eigene Verantwortlichkeit des Händlers sieht. Denn es handle sich - nach außen hin - um ein eigenes Angebot der Beklagten. Die Beklagte könne sich daher auf keine Haftungs-Privilegierung für fremde Inhalte berufen.
Quelle: www.online-und-recht.de
29. Oktober 2014 von Markus Fritsch
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