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Bildquelle: amazon.com
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OLG fällt Urteil:

Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverstöße von Amazon

Wer als Händler die Amazon-Plattform Marketplace zum Verkauf von Waren nutzt, haftet dabei auch dann für Wettbewerbsverstöße, wenn die entsprechenden Angaben von Amazon stammen. Dies urteilte jüngst das Oberlandesgericht Köln.

Auslöser war das Verkaufsangebot eines Marketplace-Händlers auf Amazon, bei dem ein nicht mehr gültiger, alter UVP-Preis genannt wurde. Der Beklagte meinte, er würde dafür nicht haften, da die Angabe von Amazon selbst stammen würde und eingestellt sei.

Das OLG Köln (Az.: 6 U 115/14) hat hierzu deutlich gemacht, dass es dieser Argumentation nicht folgt, sondern eine eigene Verantwortlichkeit des Händlers sieht. Denn es handle sich - nach außen hin - um ein eigenes Angebot der Beklagten. Die Beklagte könne sich daher auf keine Haftungs-Privilegierung für fremde Inhalte berufen.

Quelle: www.online-und-recht.de

29. Oktober 2014 von Markus Fritsch

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