Wissenslücken schließen
Zweirad Industrie Verband reagiert auf Pedelec-Kritik
von hohen Unfallrisiken durch schnelle Pedelecs keine Rede sein könne. „Sie stellen nur einen kleinen Anteil an der Gesamtverkaufsmenge in Deutschland dar“, so Siegfied Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad Industrie Verbandes.
Gleichzeitig soll die Pressemitteilung wohl auch offensichtlich gewordene Wissenslücken bei den fachfremden Medien beispielsweise in Punkto Betriebserlaubnis und Versicherungspflicht von Pedelecs schließen.
Im folgenden die soeben versandte Pressemitteilung des ZIV im Wortlaut:
„Im Jahr 2010 wurden in Deutschland rund 200.000 Pedelecs verkauft. Hiervon gehörten mehr als 95 Prozent zur Kategorie der „normalen Pedelecs“, bei denen die Trittleistung des Radfahrers bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h und mit maximal 250 Watt unterstützt wird.
Diese Pedelcs können wie Fahrräder auf Radwegen ohne besondere Zusatzversicherungen Führerschein, Radhelm und Betriebserlaubnis gefahren werden.
Nach Einschätzung des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) sind nur max. fünf Prozent der im Jahr 2010 in Deutschland verkauften Elektrofahrräder s. g. „schnelle Pedelecs“. Bei diesen Fahrzeugen wird die Trittleistung des Fahrers bzw. der Fahrerin bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h unterstützt.
„Von hohen Unfallrisiken durch schnelle Pedelecs, wie in einer aktuellen Studie der Unfallforscher der Versicherer (UDV) beschrieben kann also keine Rede sein, denn sie stellen nur einen kleinen Anteil an der Gesamtverkaufsmenge in Deutschland dar“, so Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV).
Alle dem ZIV bekannten Fahrzeuge dieser Kategorie, die in Deutschland verkauft werden, weisen eine Betriebserlaubnis entsprechend der europäischen Richtlinie 2002/24/EG auf.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern von Behörden, verschiedenen Prüfinstituten und dem ZIV wurden Rahmenbedingungen festgelegt unter denen diese „schnellen Pedelecs“ in Deutschland auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen.
Wichtig ist, dass zum Fahren dieser Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen notwendig sind.
Innerstädtisch dürfen schnelle Pedelecs nicht auf Radwegen gefahren werden, sondern müssen - wie Kleinkrafträder - auf der Straße fahren.
Im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis werden alle relevanten Anforderungen der EG-Richtlinien geprüft. Dazu gehört z. B. auch eine Untersuchung der Bremsleistung bei trockenen und nassen Bedingungen. Nur wenn die Fahrzeuge diese Anforderungen erfüllen, steht der Genehmigung nichts mehr im Wege.
Der Forderung nach einer Fahrradhelmpflicht für schnelle Pedelecs wurde von dieser Arbeitsgruppe ebenfalls Rechnung getragen. Eine Umsetzung ist jedoch nur über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, was kurzfristig rechtlich nicht umsetzbar war. Aus diesem Grund einigte man sich darauf, den Fahrern von schnellen Pedelecs das Tragen eines Fahrradhelms dringend zu empfehlen. Diese Empfehlung gilt übrigens auch für alle anderen Fahrrad- und Pedelec-Nutzer. Pedelecs sind Fahrzeuge, die in Zukunft verstärkt zu einer umweltschonende und nachhaltige Mobilität beitragen werden. Dies gilt insbesondere für den innerstädtischen und stadtnahen Bereich.
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) ist nationale Interessenvertretung und kompetenter Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrrad-, Fahrrad-Komponenten und –zubehör-Industrie.
Seit vielen Jahren ist der ZIV in die Entwicklung von Sicherheitsnormen und Prüfmethoden für Pedelecs eingebunden. Die Abstimmung dieser technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit allen involvierten Kreisen ist dabei von großer Bedeutung für eine auch in Zukunft positive Entwicklung dieser modernen, umweltfreundlichen und gesunden Elektrofahrzeugen.“
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