Radverkehr besser geregelt
ADFC zur neuen StVO: Schritt in die richtige Richtung
stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer", sagt ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener.
Autofahrer werden sich darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Denn eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt.
Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Hübener: „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Radfahrer sind auf Radwegen oftmals schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst."
Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Hübener: „Benutzungspflichtige Radwege müssen die Ausnahme bleiben. Wenn innovative Verkehrsführungen und der Mischverkehr gestärkt werden, sind Radfahrer und Fußgänger deutlich sicherer unterwegs."
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer." Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.
Die ebenfalls geänderten Verwaltungsvorschriften zur StVO werden Radfahrern Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassenschilder können laut ADFC künftig mit einem Aufkleber gekennzeichnet werden, der zeigt, dass ein Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.
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