Novelle der StVO
Bundesrat: Erleichterungen für den Radverkehr beschlossen
dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Hübener: „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.“
Die Radwegebenutzungspflicht bleibt grundsätzlich zwar bestehen, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Hübener: „Die Radwegebenutzungspflicht muss die Ausnahme bleiben. Wenn der Mischverkehr gestärkt wird, sind Radfahrer und Fußgänger deutlich sicherer unterwegs.“
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug haben und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“ Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.
Im Rahmen der StVO werden auch die Verwaltungsvorschriften geändert. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassen können laut ADFC künftig mit einem eigenen Piktogramm gekennzeichnet werden, das die Durchlässigkeit für Radfahrer oder Fußgänger anzeigt.
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