Vorstoß der Innenminister:
Alkoholgrenzen für Radfahrer sollen angepasst werden
Bislang dürfen Radfahrer 1,6 Promille Alkohol im Blut aufweisen, bevor sie die absolute Fahruntüchtigkeit erreichen. Für Autofahrer liegt dieser Wert bei 1,1 Promille. Nun bringt die Innenministerkonferenz auf Initiative von NRW und des dortigen Innenministers Ralf Jäger eine Angleichung dieser Höchstgrenzen ins Spiel.
Begründet wird der Vorstoß mit deutlich gestiegenen Unfallzahlen von Radfahrern, bei denen Alkoholkonsum eine Rolle spielte. So sind laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2011 bundesweit 3729 Radfahrer in Unfälle verwickelt gewesen, bei denen Alkohol eine Rolle gespielt habe, was einem Anstieg um fast sieben Prozent entspricht.
Der ADFC in NRW hat bereits seine Zustimmung zu der Höchstgrenze kundgetan. Der Gesetzgeber solle keinen Unterschied zwischen Auto- und Radfahrern hinsichtlich des erlaubten Alkoholkonsums machen. Gleichzeitig spricht sich der ADFC aber auch gegen eine Einführung der bei Autofahrern bestehenden Promillegrenzen von 0,3 und 0,5 Promille aus, bei denen Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit begehen (ab 1,1 Promille ist es eine Straftat).
Das Bundesverkehrsministerium gibt sich noch zurückhaltend und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Nur fünf Prozent aller Fahrradunfälle in Deutschland erfolgten unter Alkoholeinfluss. Die häufigsten Unfallursachen seien eine falsche Straßenbenutzung sowie eine Missachtung der Vorfahrtsregeln. Zudem wurden die bisherigen Grenzwerte vom Bundesgerichtshof aufgrund von Forschungsergebnissen festgelegt. Hier wolle man zuerst in Ruhe die Fakten studieren.
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