Beschluss in Goslar
Verkehrsgerichtstag empfiehlt Senkung der Promille-Grenze für Radfahrer
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verkehrsgerichtstags. Von einem neuen Alkohol-Gefahrengrenzwert für Radfahrer erhoffen wir uns einen Rückgang alkoholbedingter Fahrradunfälle.“
Der ADFC hatte dem Verkehrsgerichtstag eine ebensolche neue Alkohol-Gefahrengrenze vorgeschlagen.
Bislang gibt es nur einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern: Wer den Wert von 1,6 Promille erreicht, begeht eine Straftat. Die Empfehlung sieht vor, einen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille für Radfahrer einzuführen. Ab diesem Wert nimmt die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle deutlich zu. Zwar machen alkoholbedingte Unfälle nur etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle aus, doch sind die Unfallfolgen oft schwerer.
Die Empfehlungen des 53. Verkehrsgerichtstags finden sich im Internet unter www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/
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