Modelle identifiziert, Ablauf steht
Babboe bringt Klarheit zum Lastenrad-Rückruf
Für viele Besitzerinnen und Besitzer von Lastenräder des niederländischen Anbieters Babboe war es eine Geduldsprobe. Seit Mitte Februar war Babboe gezwungen, den Verkauf der Lastenräder zu stoppen. Kunden wurden gebeten, die Babboe-Lastenräder vorerst nicht mehr zu nutzen, velobiz.de berichtete .
Jetzt teilt Babboe in einem Händlerschreiben, das velobiz.de vorliegt, mit, dass nun „in Abstimmung mit der deutschen Behörde die Untersuchung zur Sicherheit aller seiner Modelle“ abgeschlossen ist.
Dadurch besteht jetzt Klarheit, welche Modelle tatsächlich zurückgerufen werden müssen und welche nicht. Vorab: Der Rückruf beschränkt sich nur auf eine bestimmte Anzahl von Modellen und nicht, wie zwischenzeitlich befürchtet wurde, auf die komplette Range.
Im Überblick:
Ein Rückruf wird eingeleitet für die Modelle „City Mountain“, die vor 2020 produziert wurden. Eine Rückrufaktion gibt es bereits für die Modelle City E und MINI E, velobiz.de berichtete .
Wichtig: Aufgrund der jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse dürfen folgende Modelle wieder genutzt bzw. gefahren werden: City Mountain (ab Modelljahr 2020), Curve E, Curve Mountain, Big E, Dog E, Mini Mountain, Max-E, Pro Trike, Trike E, Trike XL, Pro Trike XL Midmotor, Carve-E, Carve Mountain, Go E, Go Mountain, Flow-E, Flow Mountain, Pro Bike E, Pro Bike Midmotor, Slim Mountain.
Nutzerinnen und Nutzern dieser Modelle wird empfohlen, ihr Lastenrad zu einem Händler für eine kostenlose Inspektion zu bringen. Eine Inspektionscheckliste wird den Babboe-Fachhändlern nach den Osterfeiertagen zur Verfügung gestellt, kündigt Babboe an. Nach dieser Checkliste sollen auch alle Babboe-Bikes, die noch auf Lager stehen, überprüft werden.
Endkunden können weiterhin unter https://kontrollieredeinenrahmen.de/ überprüfen, welche Lösung es für das eigene Lastenrad gibt.
Rückrufabwicklung
Auch zur Frage, wie bei betroffenen Babboe-Rädern der Rückruf abgewickelt werden soll, gibt Babboe jetzt Informationen bekannt. Dabei spielt das Alter des betroffenen Rades eine wichtige Rolle. Besitzer eines bis zu fünf Jahre alten Lastenrades erhalten als Teilentschädigung ein neues Lastenrad. Zusätzlich erhalten alle Babboe-Besitzer und -Besitzerinnen Wartung und/oder Zubehör als Entschädigung. Möglich ist laut Babboe auf Wunsch auch der Tausch in ein „normales“ E-Bike.
Für ältere Lastenräder wird ein Zertifikat ausgestellt, das deren aktuellem Zeitwert entspricht. Dieser Tageswert kann beim Kauf eines neuen Lastenrades geltend gemacht werden. Gerade diese Lösung dürfte bei betroffenen Kundinnen und Kunden wenig Freude auslösen.
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