2 Minuten Lesedauer
Die Förderung von Elektromobilität in Baden-Württemberg wird fortgesetzt.
i

Es geht in die nächste Runde

Baden-Württemberg führt die Förderung der E-Mobilität fort

Seit November 2017 hat die baden-württembergische L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums rund 1.000 Anträge auf Förderung von Elektrofahrzeugen oder E-Lastenrädern mit einem Fördervolumen von rund drei Millionen Euro bewilligt. Dadurch wurde eine Gesamtinvestition in Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb in Höhe von rund 10 Millionen Euro ausgelöst. Nun hat das süddeutsche Bundesland einen weiteren Fördertopf angekündigt.

Die Förderung von Elektromobilität in Baden-Württemberg wird fortgesetzt.Verkehrsminister Winfried Hermann setzt sich für klimafreundliche Mobilitätslösungen ein.

Infolge der hohen Nachfrage war das für 2018 verfügbare Budget für den BW-e-Gutschein und die Förderung von E-Lastenrädern zwischenzeitlich bereits ausgeschöpft. „Nun jedoch stehen weitere rund 2 Millionen Euro für die Förderung von Elektrofahrzeugen und E-Lastenrädern zur Verfügung, sodass Förderanträge wieder eingereicht werden können“, freut sich Verkehrsminister Hermann. Seit dem 1. September 2018 können Förderanträge wieder zu den bekannten Bedingungen über die L-Bank gestellt werden.

„Das große Interesse zeigt, dass Elektromobilität bereits heute alltagstauglich ist. Elektrische Lastenfahrräder sind im gewerblichen Bereich der Renner – und zwar quer durch alle Sparten – vom Steuerberaterbüro bis zum Malerbetrieb. Elektrische Pkw sind besonders von Pflege- und Sozialdiensten gefragt“, so Minister Hermann weiter. In Kürze will Hermann den Beitritt Baden-Württembergs zur internationalen Zero-Emission Vehicle (ZEV) Alliance unterzeichnen und damit ein weiteres deutliches Zeichen zur Wichtigkeit emissionsfreier Mobilität setzen. Die Mitglieder der ZEV Alliance bekennen sich zur Notwendigkeit Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor einzusparen und setzen sich gemeinsam für eine beschleunigte Einführung und Etablierung der Elektromobilität ein.

Elektrolastenräder für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz können mit bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug gefördert werden. Detaillierte Informationen finden sich auf der Website der L-Bank .

17. September 2018 von Nadine Elbert
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login