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Dowe-Frontmann Martin Vetter weist auf die Bafa-Fördermöglichkeit hin.
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Dowe Consulting ist gelistet

Bafa: Staatliche Förderung für Unternehmensberatung im Zweiradhandel

Kleine und mittlere Unternehmen können für Dienstleistungen von Beratungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen beantragen. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle (kurz Bafa), das ein neues Bafa-Programm aufgelegt hat. Das in der Fahrradbranche bekannte Unternehmen Dowe Consulting mit Frontmann Martin Vetter ist seit dem Sommer bei der Bafa gelistet und kann dadurch

den Handel und die Industrie zu allen wirtschaftlichen Fragen beraten. Insgesamt sind im Fördertopf, der jährlich ausgeschüttet werden kann, 16 Mio. EUR enthalten.

Wie Martin Vetter von Dowe erklärt, handele es sich um eine Kann-Leistung. Dies bedeutet: Beratungen werden nur so lange bewilligt, wie Mittel zur Verfügung stehen. In Hinblick auf die Höhe der Förderung wird zwischen Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten unterschieden.

Je nach Art des Unternehmens gibt es verschiedene Förderungen durch das Bafa. z.B. Unternehmen in Schwierigkeiten können 90% Förderung erhalten.

Gefördert werden ganz unterschiedliche Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dies können Marketing- und CI-Beratungen genauso sein wie Beratungen zum Sortiment und Warenpräsentation oder kaufmännische Hilfestellung und Beratung bei Investitionen. Weiteres Beispiel ist die Schulung von Mitarbeitern und Führungstechniken.
Der Förderantrag ist online ( www.bafa.de/ ) durch den Beratungskunden zu stellen. Eine von mehreren Leitstellen (z.B. die IHK) prüft den Antrag vor und sendet dem Antragsteller ein Informationsschreiben mit dem Ergebnis zu. Nach dessen Erhalt darf der Beratungsvertrag unterschrieben und die Beratung begonnen werden. Die Leitstellen unterstützen den Berater und die Firma während des ganzen Ablaufes. Dies dient der Sicherheit und der Qualität der Beratung.
"Die Händler haben damit auch die Möglichkeiten sich in den Themen die sie drücken, einen Mann an die Seite zu holen, der ihnen dabei hilft die Entscheidungen und die Prozesse zu optimieren", erklärt Dowe-Berater Martin Vetter.

Spätestens nach sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens muss die Beratung abgeschlossen werden. Der Verwendungsnachweis über die Beratung muss bis dahin bei der Bafa eingereicht sein. Nach der Prüfung der Leitstelle gibt dann die Bafa den Verwendungsnachweis frei.

Weitere Informationen unter www.bafa.de/ oder www.dowe-consulting.de

20. Oktober 2016 von Jürgen Wetzstein

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