Für junge innovative Unternehmen:
Ministerium gibt Geld für die Teilnahme an der Intermot
Unternehmenssitz in Deutschland liegt, die die gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) und jünger als 10 Jahre sind. Um die Fördermittel zu erhalten, müssen diese Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert und diese in den Markt eingeführt haben.
Beteiligen sich solche Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand auf der INTERMOT Köln, erhalten sie eine finanzielle Zuwendung für die Messeteilnahme. Ziel des Förderprogramms ist es, insbesondere durch die Messebeteiligung den Export neuer Produkte und Verfahren zu stärken.
Um die Förderung zu erhalten, muss sich der Aussteller bis Juni 2010 bei der Koelnmesse zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand anmelden. Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer beträgt 7.500 EUR.
Die Antragsformulare für die Förderung stehen unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung zum Download bereit. Detailinformationen zum Förderprogramm bietet darüber hinaus auch die Website des AUMA unter www.auma-messen.de (Messeplanung Inland / Förderung durch Bund).
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