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Die leuchtenden Fahrradmarkierungen dürfen bleiben.
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Eilantrag scheitert in höherer Instanz

Berliner Pop Up Radwege bleiben (zunächst) bestehen

Die Berliner Pop-Up-Radwege müssen nicht sofort abgebaut werden. Das hat soeben das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden.

Hintergrund: Gegen acht im Zuge der Corona-Pandemie kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatt der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek geklagt und vor de Verwaltungsgericht Berlin zunächst Recht bekommen velobiz.de berichtete . Ein Abbau der Pop-up-Radwege wurde angeordnet. Gegen diese Eilentscheidung hatte der Berliner Senat Beschwerde eingelegt. Mit Erfolg.

Der ADFC begrüßt die jüngste Entwicklung in Berlin. Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork erklärt: „Der platte Versuch der AfD, die Verkehrspolitik der 1950er Jahre zurückzuholen, ist gescheitert – gut so. Geschützte Radfahrstreifen, auch in Schnellbauweise als Popup-Radweg, können im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung überall eingerichtet werden, wo sie die Verkehrssicherheit verbessern. Und so wie die Dinge stehen, ist das an fast jeder mehrspurigen Hauptstraße in Deutschland der Fall. Was jetzt passieren muss: Die Hürden für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur müssen weg. Es kann nicht sein, dass eine Kommune erst Fahrradunfälle nachweisen muss, um einen Radweg anlegen zu können. Es muss reichen, dass er wichtig für das kommunale Radverkehrsnetz ist. Das ist auch im Sinne der kräftigen Fahrradförderung, wie sie die Bundesregierung im Klimapaket vorsieht. Hier muss der Gesetzgeber ran“.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Eilverfahren ist nicht anfechtbar. Jetzt muss eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren gefällt werden. Bis dahin dürfen die Radwege auf alle Fälle bestehen bleiben.

7. Oktober 2020 von Jürgen Wetzstein
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