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Tauziehen um Pop-up-Radwege in Berlin
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Eilverfahren und Beschwerde

Tauziehen um Corona-Radwege in Berlin

Per Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die so genannten Corona-Radwege rechtswidrig seien. Abgebaut sind sie jedoch noch nicht. Warum das so ist.

Ein Blick zurück: Zwei Mitglieder der AfD-Fraktion hatten eine entsprechende Klage eingereicht. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte dem Eilantrag stattgegeben und den Berliner Senat verpflichtet, die entsprechende Beschilderung wieder zu entfernen. In einer Pressemitteilung lautete die Begründung wie folgt: „Zwar könne die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten, ohne dass es einer straßenrechtlichen Teileinziehung bedürfe. Unbedenklich sei ebenso, dass der Radfahrstreifen auf der zuvor durch den Autoverkehr genutzten Fahrbahn liege und die Radwege nur befristet eingerichtet seien. Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe der Antragsgegner nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, er müsse eine Gefahrenlage nicht begründen. Tatsachen, die auf eine konkrete Gefahr für den Radverkehr auf den betroffenen Straßenabschnitten hindeuteten, ließen sich der Begründung zur Anordnung nicht entnehmen. Insbesondere könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um verkehrsbezogene Erwägungen handele“.

##Aufschiebende Wirkung erbeten
Die Senatsverwaltung kündigte umgehend eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts an. „Es stehen hier grundsätzliche Fragestellungen im Raum, die das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung aus Sicht der SenUVK nicht hinreichend gewürdigt hat. Hier bedarf es einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, um auch in Zukunft Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen bei Anordnungen von Radwegen zu erhalten“, heißt es hier von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Wie der Berliner Tagesspiegel soeben schreibt, habe der Senat eine aufschiebende Wirkung erbeten. Die Pop-up-Radwege sollen somit vorerst bestehen bleiben. Aktuell wurde noch kein solcher Pop-up-Radweg abgebaut. Dagegen stemmt sich jedoch die AfD-Fraktion, die laut Medienberichten bereits einen Vollstreckungsantrag vorbereitet.

Zeichen für die Verkehrswende

Auch in der Fahrradbranche wird das Tauziehen in Berlin mit großem Interesse verfolgt. VSF-Geschäftsführer Albert Herresthal erklärt in diesem Zusammenhang: „Pop-up Radwege sind ein wichtiger Beitrag zur gesunden Mobilität in den Zeiten der Pandemie – und zugleich ein wichtiges Zeichen für die Verkehrswende. Wir gehen davon aus, dass die Senatsverwaltung gegen das Urteil Beschwerde einlegt. Es darf nicht sein, dass die Verkehrswende durch ein Gericht und die Klage eines AfD-Abgeordneten ausgebremst wird“.

Vom ADFC in Berlin heißt es: „Das innovative Vorgehen der Berliner Verkehrsverwaltung ist lobenswert. Während der Corona-Krise haben der Senat und manche Bezirke schnell auf den enormen Anstieg beim Radverkehr reagiert und rund zwanzig Kilometer sichere Wege für Radfahrende geschaffen. Die Berliner Radfahrerinnen und Radfahrer reagierten mit Begeisterung auf die neuen und breiteren Radwege. Das mutige Vorangehen von Senat und Bezirken muss jetzt mit einer weiteren entsprechenden Anordnung fortlaufen. Die immer mehr werdenden Radfahrenden der Stadt wollen sicher unterwegs sein statt nur auf sichere Radwege zu warten“.

11. September 2020 von Jürgen Wetzstein

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